Was braucht ein ausländischer Bürger für Papiere, wenn er eine Deutsche heiraten möchte?

12 Antworten

Ihr müsst einen Termin beim Standesamt machen und könnt euch da sagen lassen, welche Papiere ihr braucht. In der Regel werden ein gültiger Ausweis sowie die Geburtsurkunde verlangt. Diese muss normalerweise zusätzlich als beglaubigte Übersetzung vorliegen. Außerdem braucht man ein Ehefähigkeitszeugnis aus dem Heimatland. Kann dieses nicht erstellt werden, kann man sich von der Plficht zur Vorlage befreien lassen, das genaue Vorgehen kann euch dann aber der Standesbeamte erklären.

Wenn ihr in Kürze heiraten wollt müßt ihr sowieso zum Standesamt um dort einen Termin usw. zu vereinbaren, da wird euch dann genau gesagt was dein Verlobter für Papiere benötigt..

Hier mal ein paar Anhaltspunkte: Allgemein benötigte Unterlagen Ledige deutsche Staatsangehörige müssen vorlegen:

* Personalausweis oder Reisepass
* Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde
* Beglaubigte Abschrift des Geburtseintrags

Übrigens, in der Abschrift des Geburtseintrags ersieht man auch die Geburtszeit mit Stunde und Minute.

Wer im Ausland geboren ist, muss die Geburtsurkunde im Original zusammen mit einer Übersetzung ins Deutsche vorlegen. Die Übersetzung muss von einem zugelassenen Übersetzer gefertigt sein. Ist die Geburt aber später in einem Familienbuch beurkundet worden, oder wurde die Geburt in Deutschland nachbeurkundet, dann sind diese Dokumente vorzulegen. Das Familienbuch konnte bis 31.12.2008 in bestimmten Fällen auf Antrag bei Eheschließung im Ausland angelegt werden. Es wurde sehr häufig bei Aussiedlerfamilien angelegt.

Unterlagen bei besonderen Lebenssituationen

* Einbürgerungsurkunde
  Wenn Sie nicht von Geburt an die deutsche Staatsangehörigkeit besessen haben, müssen Sie die Einbürgerungsurkunde im Original vorlegen.
* Gemeinsames Kind
  Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder, in die beide Elternteile eingetragen sind.
* Akademische Grade
  Akademische Grade werden seit 01.01.2009 nicht mehr eingetragen.
* Minderjährigkeit eines Partners
  Befreiung vom Erfordernis der Ehemündigkeit (zu beantragen beim für den Wohnort zuständigen Familiengericht).

http://www.unsertag.de/ratgeber/rechtliche_aspekte/standesamt.html

DerCAM  17.01.2011, 09:56

Warum wird diese Antwort positiv bewertet? Sie befasst sich doch ausschliesslich mit der Eheschliessung unter Deutschen. Hier geht's aber um einen Libanesen.

bienemaja79  17.01.2011, 11:26
@DerCAM

Lies noch mal richtig!!! Wer im Ausland geboren ist, muss die Geburtsurkunde im Original zusammen mit einer Übersetzung ins Deutsche vorlegen. Die Übersetzung muss von einem zugelassenen Übersetzer gefertigt sein. Ist die Geburt aber später in einem Familienbuch beurkundet worden, oder wurde die Geburt in Deutschland nachbeurkundet, dann sind diese Dokumente vorzulegen. Das Familienbuch konnte bis 31.12.2008 in bestimmten Fällen auf Antrag bei Eheschließung im Ausland angelegt werden. Es wurde sehr häufig bei Aussiedlerfamilien angelegt.

DerCAM  17.01.2011, 15:06
@bienemaja79

>>Wer im Ausland geboren ist, muss die Geburtsurkunde ...<< Ja klar. Ein im Ausland geborener Deutscher muss diese Urkunde in uebersetzter Form vorlegen. Ein auslaendischer Staatsbuerger muss aber in aller Regel noch sehr viel mehr Dokumente vorlegen als nur die Geburtsurkunde. Davon schreibst du aber ueberhaupt nichts.

Du schreibst nur etwas ueber die Voraussetzungen bei einer deutsch/deutschen Eheschliessung (allerdings mit Hinweis auf eine Besonderheit bei Auslandsgeburt) und gehst auf die besondere Problematik bei einer binationalen Eheschliessung nicht einmal ansatzweise ein. Insofern bleibe ich dabei und wiederhole, dass du auf die eigentliche Frage uberhaupt nicht eingegangen bist (aber gut irgendwo was Nichtverstandenes rauskopiert hat).

Hallo,

hoffentlich ist es keine "Gefälligkeitsheirat" Außerdem nach 5 Monaten könnte es zu früh sein, da man sich noch gar nicht kennt.

Annettchen40  24.02.2013, 15:26

und wenns eine Scheinehe ist,bekommen beide Ärker mit der ausländerbehörte, er wird abgeschoben und sie bekommt auch ne strafe.... das geschieht ihr dann auch zu recht.

Vieles hat bienemaja79 schon aufgeführt, was jedoch einer Ergänzung bedarf. Die Eltern deines Verlobten wohnen sicher nicht in Deutschland, also konnte für sie kein Familienbuch angelegt werden. Dein Verlobter muss also "nur" eine Geburtsurkunde vorlegen, außerdem eine Bescheinigung seiner Heimatbehörde über seinen Familienstand. War er schon einmal verheiratet? Wenn ja, kannst du dich auf einen vielmonatigen Papierkrieg einstellen. Sämtliche Dokumente müssen nicht nur amtlich übersetzt, sondern außerdem mit einer Apostille versehen bzw. legalisiert sein (Auskunft gibt dir dein Standesamt). Auch als Asylbewerber muss sich dein Freund hier legal aufhalten. Hast du schließlich dies alles beieinander, braucht er noch die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis, welche das Standesamt beim zuständigen Oberlandesgericht beantragt. Bei alledem ist für dich wichtig, dass eine Heirat mit dir nicht automatisch mit einem dauernden Bleiberecht in Deutschland verbunden ist! Im Falle seiner Abschiebung kannst du ja ihm in den Libanon nachfolgen, so die amtliche Begründung . . .

Eure Heirat ist übrigens nicht zwingend ein Grund dafür, dass Dein Freund dann in Deutschland bleiben darf……..

Goodnight  17.01.2011, 09:46

Fragant007 Stimmt!