Geld wird aus der Türkei nach Deutschland überwiesen (privates Darlehen), wie entgeht man der Einstufung als Schenkung, obwohl es sich um einen Kredit handelt?

Hallo Freunde, Meine Mutter hat vor sich eine Eigentumswohnung in Deutschland zu kaufen. Der Kaufpreis für die ETW beträgt 148.000 Euro plus Maklerprovision . Nun hat sie die Möglichkeit ein Privates Darlehen (Kredit) zu günstigen Konditionen von ihrem Sohn aus erster Ehe zu erhalten, dieser lebt und Arbeitet in der Türkei. Er würde meiner Mutter das Geld, umgerechnet 180.000 Euro von einem Konto aus der Türkei nach Deutschland überweisen.

Nun zu meinen fragen auf die ich hier hoffentlich eine Fachkundige Antwort bekomme.

  • Was muss hierbei beachtet werden. Meine Mutter ist langjährige Kundin bei der Bank, würde es eurer Meinung nach zu einer "Geldwäsche Anzeige" kommen von der ja immer wieder zu hören ist?

  • Als Verwendungszweck wird "Darlehen" angegeben. Sollten wir trotzdem vorsichtshalber einen Kredit Vertrag mit meinem Bruder abschließen und somit sicher gehen? Nicht das der Fiskus den Betrag für eine Schenkung hält und dann Schenkungsteuer darauf erhebt.

  • Wie hat so ein Vertrag auszusehen, kenne mich gar nicht mit diesen ganzen Sachen Paragraphen Formalitäten usw aus. Wir wollen halt nur sicher gehen. Wie hoch soll der Darlehenszins angesetzt werden um den Verdacht auf Schenkung aus dem Weg zu räumen

Muss das bei einem Notar gemacht und beglaubigt werden?

Vielen Herzlichen Dank für alle eingehenden Antworten und Informationen.

Auslandsüberweisung, Finanzamt, privatkredit
Privatvermögen aus dem Ausland nach Deutschland überweisen - Was ist zu beachten?

Liebe Ratgebenden, Ich habe bereits in der Suche einen ähnlichen Thread gefunden (https://www.finanzfrage.net/frage/geld-aus-privatvermoegen-im-ausland-nach-deutschland-ueberweisen--), frage aber aufgrund anderer Details nochmals neu nach. Ich hoffe, das ist in Ordnung.... Wie ihr oben schon lesen könnt, geht es um einen Transfer von einem Betrag von um die 80000 Euro aus Kroatien. Das Geld stammt von einem Grundstück- und Hauskauf in dem ehemaligen Jugoslawien (heute Kroatien) im Jahre 1976. Finanziert wurde das Haus durch einen Gewinn und aus in Deutschland mit Erwerbstätigkeit erwirtschaftetem Lohn. Das Haus wurde für eigene Urlaube genutzt und im Jahr 2002 verkauft und auch in Kroatien besteuert (das allerdings komischerweise erst vor wenigen Jahren - ich weiß nicht, warum...). Das Geld liegt auf einem kroatischen Konto, der Wohnsitz ist Deutschland. Alles ist dokumentiert. Nun soll das Geld nach Deutschland überwiesen werden, um den Kauf einer Wohnung zu finanzieren. Meine Fragen sind folgende: - Soweit ich das verstehe, besteht die AWV-Meldepflicht, allerdings hat diese nichts mit dem Finanzamt zu tun. Richtig? - Muss dem Finanzamt der Übertrag des Geldes gemeldet werden? - Fallen in Deutschland Steuern auf das Geld an, wenn es überwiesen wird?

Ich bedanke mich ganz herzlich im Voraus!

Auslandsüberweisung, Finanzamt, Meldepflicht