Wohnung gekauft, jetzt Mängel festgestellt
Wir haben eine Wohnung gekauft. Diese Wohnung wurde renoviert, dann zum Verkauf ausgeschrieben und stand leer bis wir eingezogen sind. Es waren wohl 5 Monate die die Wohnung leer stand. Die Renovierung ist also auch ca. ein halbes Jahr her. Jetzt ist uns aufgefallen, dass die neu renovierte Dusche so gebaut ist, dass das Wasser nicht ganz abfließt. Am Ende ist immer noch eine kleine Pfütze die nicht abfließt, weil der Abfluss so dämlich angelegt ist. Kann ich das jetzt bemängeln? Und bei wem? Dem Verkäufer oder dem Handwerker? Ich in meiner eine normale Dusche sollte sowas ja nicht passieren, oder?
1 Antwort
Eure Angaben zum Sachverhalt in einem entscheidenden Punkt lückenhaft:
Was steht im Kaufvertrag zur Gewährleistung? Ist die -wie an sich üblich- ausgeschlossen worden? Dann habt Ihr gegen den Verkäufer schon mal keinen Anspruch.
Gegen den Handwerker habt Ihr auch keinen Anspruch, zumindest derzeit nicht. Ich verstehe Dich doch so, dass der Verkäufer die Renovierung organisiert hat. Er ist daher Auftraggeber der Handwerker. Nur er kann Sachmangelrechte geltend machen. Allerdings könnt Ihr Euch diese Rechte vom Voreigentümer abtreten lassen und dann selber gegenüber dem Handwerker tätig werden.
Ob allerdings Mängelrechte bestehen, ist von hier aus kaum zu beurteilen. Wenn z.B. dieser Mangel damals bei der Abnahme der Werkleistung schon bekannt war und nicht gerügt wurde, wird es schwierig werden. Auch weiß ich nicht, welchen Umfang die Pfützenbildung hat. In jeder Badewanne oder Duschtasse bleibt ein klein wenig Wasser stehen. Nachbesserung kann man nur verlangen, wenn diese Pfützenbildung ganz außergewöhnlichen Umfang hat.