Wird Pflegegeld zu Pflege eines Enkelkindes auf die Witwenrente als Einkommen angerechnet?
Ich werde in Kürze meinen Enkel zur Pflege nehmen. Ich erhalte dafür vom Jugendamt Pflegegeld in Höhe von ca. 600 Euro. Wird dieses Geld als Einkommen auf die Witwenrente angerechnet?
2 Antworten
Nein, es wird nicht angerechnet. Du hast einen Freibetrag von 748 € und erst von dem was darüber liegt werden 40% angerechnet.
Auf die Witwenrente wird nur dasjenige Einkommen bzw. solche Einkommensbestandteile angerechnet, die in §§ 18a SGB IV defiiniert sind. Pflegegeld nach § 37 SGB XI, § 64 SGB XII oder § 44 SGB VII ist dort nicht erwähnt, es wirkt sich also nicht auf die Witwenrente aus.