Widerruf Kreditkarte noch möglich?
Ich habe übers Internet eine Kreditkarte (zum aufladen) beantragt. Habe im Anschluss auch eine Widerrufsbelehrung per eMail erhalten und die Info, dass die Karte in den nächsten Tagen eingeht.
Das ist jedoch nie geschehen.
Jetzt wollte ich den Vertrag widerrufen, da der Vertragspartner seine Vereinbarung (nämlich mir die Karte zu zusenden) nicht eingehalten hat.
Habe daraufhin zur Antwort erhalten, die Frist sei abgelaufen und ich hätte die Gebühren fürs erste Jahr zu zahlen.
Ich dachte, die Frist beginnt erst nach Eingang der Belehrung UND Wareneingang?
ist das falsch? Oder wie komme ich da jetzt noch ohne Gebührenzahlung raus?
1 Antwort
Verweise doch mal auf § 356 Abs. 2 Mr. 1 Buchstabe a BGB. Wenn die der Meinung sind, dass dieser Paragraph nicht anwendbar wäre, werden die das schon verargumentieren. Der Annahme, die Leistung seit bereits in Teilen oder vollständig erbracht worden, wird vorsorglich widersprochen.
Hast du den Nicht-Erhalt der Karte eigentlich ausdrücklich reklamiert? Hast du eine Nachfrist im Sinne des § 439 Abs. 1 BGB gesetzte? Das wäre nämlich die Voraussetzung für einen Rücktritt nach § 323 BGB (also außerhalb der Widerrufsfrist).