wer übernimmt als HARZ4 bezieher die kosten für ein medizinisches Gegengutachten?
3 Antworten
Rhön5, oder Deister7.
Wenn Du meinst, dass ein ALG II, oder Grundsicherungsempfänger (Hartz IV), ein medizinisches Gegengutachten braucht, wird dass ggf. von der Prozesskostenhilfe mit gezahlt, wenn er gegen eine Entscheidung klagen will.
Hallo,
da wir nicht wissen (nicht unbedingt wissen müssen, wenn du es nicht möchtest) um welches Problem es sich primär handelt, lies auch hier:
https://www.gutefrage.net/frage/kann-ich-widerspruch-gegen-ein-medizinisches-gutachten-einlegen
Wissen schadet bekanntlich nicht !
Etwas mehr Info von Dir wäre hilfreich gewesen - z.B.:
- Geht es um ein Gutachten des Ärztlichen Dienstes beim Jobcenter
- oder läuft bereits ein Gerichtsverfahren, in dem ein Gutachten erstellt wurde?
Wenn Gutachten des Ärztlichen Dienstes beim Jobcenter:
- Wurde aufgrund des Gutachtens ein für Dich ungünstiger Bescheid erteilt, gegen den Du angehen willst, oder ist Dir bisher nur das Gutachten bekannt?
Wenn es sich um ein bereits laufendes Gerichtsverfahren handelt, dazu hat Dir ja @wfwbinder geantwortet.
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Wurdest Du auf Anweisung des Jobcenters per Ärztlichem Dienst begutachtet, und es wurde noch kein daraus entstehender Bescheid erteilt, setze Dich mit einer Arbeitsloseninitiative (google so mit Deinem Wohnort) in Verbindung. Vor Ort in einem Gespräch lässt sich die Sache sicher leichter klären.
Auch in einer Sozialberatung kannst Du Dich beraten lassen (google auch so mit Deinem Wohnort). - Dir werden so (behördenunabhängige) Beratungsstellen gezeigt wie die Diakonie / Diakonisches Werk, Caritas, Paritätischer Wohlfahrtsverband oder die Arbeiterwohlfahrt (AWO).
Wohnst Du in Hamburg, hole Dir Rat bei der sehr guten Beratungsstelle Arbeitslosen Telefonhilfe 0800 111 0 444 (Handy: 040 - 22 75 74 73). Dort ist man zu Fragen rund um das Thema Arbeitslosigkeit sehr erfahren (die dürfen nur Hamburger beraten)
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Möchtest Du Dich von einem Anwalt beraten lassen, hole Dir für 10 Euro beim Amtsgericht einen Beratungsschein. Mit dem kannst Du einen Fachanwalt für Sozialrecht aufsuchen und Dich beraten lassen. - Mitbringen musst Du Deinen Bescheid vom Jobcenter / Grundsicherungsamt und ich meine auch Deinen Mietvertrag, naja Ausweis sowieso und die 10 Euronen.
Hier eine sehr gute Information zum Beratungsschein: http://www.akademie.de/wissen/beratungshilfeschein-kostenlose-rechtshilfe
Falls Du in Hamburg wohnst, geh zur Öffentlichen Rechtsauskunft und Vergleichsstelle (ÖRA) in der Dammtorstraße. Da bekommst Du fachkundigen Rat von ehrenamtlich arbeitenden Anwälten, Richtern und Fachbeamten. Diese halten sich an die Schweigepflicht genauso wie frei praktizierende Rechtsanwälte. - Und falls erforderlich, setzen sie auch Schreiben für Dich auf oder schreiben direkt an die Gegenseite. - Google dazu mit öra hamburg dammtorstraße
Ganz wichtig - Fehler vermeiden:
Die 5 häufigsten Fehler bei der Antragsstellung zur Beratungshilfe https://www.anwalt.de/rechtstipps/die-haeufigsten-fehler-bei-der-antragsstellung-zur-beratungshilfe_095194.html
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Falls Du aufgrund des Gutachtens einen für Dich negativen Bescheid vom Jobcenter erhalten hast, lege Widerspruch ein. Brauchst Du Hilfe bei der Formulierung, wird man Dir in den Beratungsstellen behilflich sein. (Achte unbedingt auf die im Bescheid genannte Frist, bis zu der der Widerspruch beim Jobcenter eingegangen sein muss!)
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Willst Du per Gespräch im Jobcenter in dieser Sache etwas klären, geh auf keinen Fall allein hin, sondern lass Dich begleiten von einem erfahrenen Beistand / Ämterlotsen (dazu gleich mehr). - Vielfach wird empfohlen, IMMER mit Ämterlotsen / Beistand zum Jobcenter zu gehen. Ich empfehle dies, wenn voraussehbar ist, dass aus irgendeinem Grund der persönliche Kontakt im Jobcenter schwierig werden könnte. So z.B. auch, wenn der "Kunde" im Jobcenter respektlos behandelt wird.
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Hier im Forum geht es um
Was tun? Falsche Inhalte im amtsärztlichen Gutachten
http://www.forum-sozialhilfe.de/phpBB3/viewtopic.php?t=25182
Schau mal, ob Du in der Diskussion hilfreiche Anregungen findest.
Lies auch diese Info
Ärztliche Gutachten durch Arge: Muss ich die akzeptieren?
http://www.gerichte-und-urteile.de/aerztliche-gutachten-durch-arge/
(Arge heißt inzwischen ja Jobcenter.)
Und schau auch mal rein in
Widerspruch ärztliches Gutachten
https://www.widerspruch.org/widerspruch-aerztliches-gutachten/
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Vorsorglich meine Hinweise für Arbeitslose (ALG 1 und ALG 2 / Hartz IV) und Aufstocker sowie Grundsicherungsbezieher (hier gehe ich auch auf Ämterlotsen ein) - Du wirst leicht erkennen, was auf Deine Situation zutrifft:
Umgang mit Sozialbehörden
Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).
Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird - sind es mehrere Anlagen, diese mit Nummern versehen aufzählen. (Achtung! Anlagen immer als Kopie einreichen. Falls ausnahmsweise mal ein Original verlangt wird, dann davon für die eigenen Unterlagen eine Kopie machen.) - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.
Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).
Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Nicht (oder angeblich nicht) abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. - Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache zügiger bearbeitet.
Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit jobcenter unterlagen verloren und lies auch dies: Hartz IV: Verschwundene Unterlagen mit System? http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-verschwundene-unterlagen-mit-system.php
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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden. - Lies auch
Wichtige Tipps für Hartz-IV-Betroffene http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/wichtige-tipps-fuer-hartz-iv-betroffene.php
und
Die häufigsten Hartz IV Fehler der Jobcenter http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/die-haeufigsten-hartz-iv-fehler-der-jobcenter.php
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Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen. Dieser Ämterlotse muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):
- (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.
Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit
- Ämterlotsen
- Behördenlotsen
- Behördenbegleiter
- Hartz IV Mitläufer
- Hartz IV Gegenwind e.V.
Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus. (Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast Du ein Recht.)
In Hamburg z.B. bietet die Diakonie Begleitung durch Ämterlotsen an.
Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.
Google mit
legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)
und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.
In der Info erfährst Du unter anderem, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.
Wenn Du bei einer Sozialberatung bist, frage dort, ob dort Beistände / Ämterlotsen / Behördenbegleiter ehrenamtlich Dienst machen.
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A C H T U N G ! - sehr wichtig für Hartz IV-Bezieher:
Folge den Dir aufgegebenen Mitwirkungspflichten wie Bewerbungen schreiben, an Maßnahmen / Fortbildungen teilnehmen (auch falls Dir eine der Maßnahmen blöd, unsinnig oder für Dich unangemessen erscheinen mag). In solch einem Fall wende Dich an eine Arbeitsloseninitiative / Arbeitslosenberatung / Rechtsberatung. - Bezüglich fehlender Mitwirkung wurde das Gesetz für Hartz IV-Bezieher krass verschärft, und das kann sehr schmerzhafte finanzielle Folgen für Dich haben!
Das Jobcenter kann dann ihren "Kunden" berechnen, was das Jobcenter hätte sparen können, hätte der "Kunde" die Anweisung befolgt und dadurch Arbeit gefunden - und das nicht nur für die Vergangenheit, sondern auch für künftige Jahre. (Das ist also ein Schauen-wir-mal-in-die-Glaskugel-Gesetz, völlig gaga, leider aber real.) Und das kann sehr, sehr, sehr teuer für den "Kunden" werden.
U n d :
Sollst Du im Jobcenter eine Eingliederungsvereinbarung (EGV) unterschreiben, unterschreibe sie nicht dort, nimm sie mit nach Hause!! - Geh auf YouTube und gib dort ein: Eingliederungsvereinbarung. - So bekommst Du viele wertvolle Infos zu diesem Thema.