Wer kommt für Aufräumarbeiten auf?

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Die Strassenmeisterei bzw. das zuständige Landesstrassenamt wird den Unfallverursacher mit den Kosten belasten, die dieser an seine Haftpflichtversicherung weiterreichen kann - das bedeutet aber nicht, dass diese die Aufräumkosten automatisch bezahlen wird. Je nach Rechtslage ist es denkbar, dass ein Unfallverursacher auch aus eigener Tasche bezahlen muss.