Hallo,Ich habe folgende Frage(n), die in der einen oder anderen Variante hier bereits diskutiert wurde(n), dennoch bitte ich um Hilfestellung bzgl. nachstehender Situation:
Meine Partnerin und ich wollen diesen Sommer im Juni heiraten. Wir haben einen Sohn und gemeinsames Sorgerecht.
Meine Schwiegereltern sind beide Hartz IV Empfänger. Dies wird sich vermutlich auf absehbare Zeit nicht ändern. Meine Partnerin hat eine EUR 400,-- Stelle - ich dagegen habe eine Bürotätigkeit und verdiene ganz gut.
Nun zur Frage(n):
Bin ich als Schwiegersohn unterhaltspflichtig gegenüber meinen Schwiegereltern die Harz IV Leistungen erhalten.
Da ich über ein rel. hohes Einkommen verfüge würde bei einer Heirat der Unterhaltsanspruch meiner Frau eine Rolle spielen? Würde ich für die Schwiegereltern finanziell aufkommen müssen obwohl ich kein verwandter ersten Grades bin?
Wenn ich die Meinungen im Forum zu anderen Unterhaltsverpflichtungen (z.B. bzgl. Pflegeheim) richtig deute, bleibt das Vermögen in jedem Fall unangetastet. Wäre dies auch bei der o.g. Situation der Fall (z.B. müsste ich mit meinem Vermögen über bereits geleistete Hartz IV Leistungen der Schwiegereltern aufkommen die sie vor der Ehe erhalten hatten?).
Ich war bis jetzt der Meinung dass im Sinne der Sozialhilfe Schwiegertöchter/-söhne nicht unterhaltspflichtig sind?
Vielen Dank für Eure Unterstützung!
Gruss
Chris500