Wenn man alle Mietrückstände vor dem Gericht-Termin bezahlt hat, ist die Räumungsklage dann unwirksam?

2 Antworten

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Wenn Du das erste Mal bei diesem Vermieter eine Räumungsklage am Hals hast, hast Du innerhalb einer Schonfrist von 2 Monaten nach Rechtsgültigkeit der Räumungsklage Zeit, die Mietschulden INSGESAMT zu begleichen, also nicht nur die, die zur Räumungsklage geführt haben.

Passiert Dir das gleiche noch einmal innerhalb der nächsten 2 Jahre, rettet Dich nichts mehr.

Hallo,

die Kündigung kann oft noch durch eine nachträgliche Zahlung der Mietrückstände abgewendet werden. Dies kann sogar noch während eines bereits laufenden Räumungsrechtsstreits innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage geschehen.

Nebenbei gesagt würde ich dir raten (solltet ihr dieses Mal noch Glück haben) setzt alles daran, dass Mietrückstände künftig nicht mehr auflaufen. 

Vermieter haben nur begrenzten " Humor " bei diesen Mieterpflichten !