Könnte es sein, dass Du die Frage schon selbst beantwortet hast?
Wenn Du das erste Mal bei diesem Vermieter eine Räumungsklage am Hals hast, hast Du innerhalb einer Schonfrist von 2 Monaten nach Rechtsgültigkeit der Räumungsklage Zeit, die Mietschulden INSGESAMT zu begleichen, also nicht nur die, die zur Räumungsklage geführt haben.
Passiert Dir das gleiche noch einmal innerhalb der nächsten 2 Jahre, rettet Dich nichts mehr.
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.