Könnte es sein, dass Du die Frage schon selbst beantwortet hast?

...zur Antwort

Wenn Du das erste Mal bei diesem Vermieter eine Räumungsklage am Hals hast, hast Du innerhalb einer Schonfrist von 2 Monaten nach Rechtsgültigkeit der Räumungsklage Zeit, die Mietschulden INSGESAMT zu begleichen, also nicht nur die, die zur Räumungsklage geführt haben.

Passiert Dir das gleiche noch einmal innerhalb der nächsten 2 Jahre, rettet Dich nichts mehr.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.