Wenn Du später was in dieser Richtung machen willst, würde ich empfehlen mal im Lebenslauf bekannter Fondsmanager zu gucken, welchen Background diese Leute haben.

(ohne ihn jetzt als leuchtendes Beispiel präsentieren zu wollen, könntest Du mal nach "Dirk Müller" googeln)

Oftmals helfen Studiengänge in Volkswirtschaft, Finanzmathematik, Statistik und solche Sachen.

Eine Ausbildung zum Bankkaufmann und dann eine Spezialisierung in dem gewünschten Bereich ginge vermutlich aus.

Bzw. erst Ausbildung dann Studium.

Übrigens: Die Mehrzahl von Index heißt Indizes.

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Ab wann er bezugsberechtigt ist, weiß ich nicht.

Vermutlich sofort wenn er dort anfängt.

Der Vorteil von Belegschaftaktien liegt jedenfalls im deulich günstigenen Kurs (Preis) zu dem er die Aktie erwerben kann. D.h. das Papier kostet ihn deutlich weniger als wenn er es über die Börse ordern würde.

Nachteil: Es gibt i.d.R. eine Mindesthaltedauer - er kann sie also erst nach ein paar Jahren wieder verkaufen.

Wenn inzwischen der Kurs einbricht ...

Meist lohnt sich der Kauf von Belegschaftsaktien aber schon.

Meine Empfehlung: Immer schön alle Belegschaftsaktien mitnehmen.

Nach meiner Erfahrung kann jeder Mitarbeiter 1x im Jahr eine bestimmte Anzahl (z.B. 2 Stk.) kaufen.

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Die Privatpersonen gliedern sich wie folgt:

  • wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen (Einzelfirmen, Gewerbetreibende, freiberuflich Tätige, Landwir-te sowie Privatpersonen, deren Einkommen überwiegend aus Vermögen stammt),

  • wirtschaftlich unselbstständige Privatpersonen (Arbeiter, Angestellte, Beamte, Arbeitslose, Rentner sowie Pensionäre),

  • sonstige Privatpersonen (Hausfrauen, Kinder, Schüler, Studenten, in Ausbildung befindliche Personen so-wie Personen ohne Berufsangabe).

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Quelle:

http://www.statistik.sachsen.de/download/050_W-Gesamtrechnungen/JII_Methodische_Vorbemerkungen_und_Definitionen.pdf

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Ich würde sagen, das hat mehrere Gründe:

  • Splits werden i.d.R. nur dann vorgenommen, wenn die Aktie "zu teuer" geworden ist. D.h. eine Tendenz nach oben besteht bereits.

  • Wenn die Aktie günstiger gestückelt ist, steigt die Zahl derer, die sie kaufen. Viele möchten nicht eine Aktie für 1000 Euro, sondern lieber 100 für 10 Euro im Depot haben.

  • Die Aktie wirkt günstiger nach dem Split.

  • Die Aktie ist dadurch auch liquider und besser handelbar. Was die Attraktivität erhöht.

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Interactive Brokers

http://www.interactivebrokers.com/de/trading/shortableStocks.php?ib_entity=de

Lynx und Agora Direkt - beides sog. Introducing Broker von Interactive Brokers mit deutschem Support.

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Sino

Wobei ich mir bei Sino nicht sicher bin, inwieweit die deutschen Einschränkungen bezüglich ungedeckter Leerverkäufe dort relevant sind.

Sino schreibt dazu in den FAQ:

Short Sales?

(Leerverkäufe, Overnight-Shorten)

Im Rahmen der nachfolgenden gesetzlichen Bestimmungen (§30h WpHG) sind Short Sales bei der sino AG möglich. Bitte beachten Sie: Es ist verboten, ungedeckte Leerverkäufe in 1. Aktien oder 2. Schuldtiteln, die von Zentralregierungen, Regionalregierungen und örtlichen Gebietskörperschaften von Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren gesetzliche Währung der Euro ist, ausgegeben wurden, die an einer inländischen Börse zum Handel im regulierten Markt zugelassen sind, zu tätigen. § 37 des Börsengesetzes ist insoweit nicht anzuwenden. Dies gilt nicht für Aktien von Unternehmen mit Sitz im Ausland, sofern die Aktien nicht ausschließlich an einer inländischen Börse zum Handel im regulierten Markt zugelassen sind. Ein ungedeckter Leerverkauf liegt vor, wenn der Verkäufer der in Satz 1 genannten Wertpapiere am Ende des Tages, an welchem das jeweilige Geschäft abgeschlossen wurde, 1. nicht Eigentümer sämtlicher verkauften Wertpapiere ist und 2. keinen schuldrechtlich oder sachenrechtlich unbedingt durchsetzbaren Anspruch auf Übereignung einer entsprechenden Anzahl von Wertpapieren gleicher Gattung hat.

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Über Etrade konnte man früher auch Leerverkäufe tätigen. Allerdings haben die ihre deutsche Niederlassung geschlossen.

Der Kundenstamm wurde wohl von der BIW-Bank übernommen.

Auf deren Seiten finde ich einen Link zu vitrade.(de eh). Dort kann wohl auch shorten.

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Es gibt sicher noch den ein oder anderen deutschsprachigen Broker, der Leerverkäufe ermöglicht.

Allerdings verwirrt mich die etwas unklare Gesetzeslage, bzw. die Tatsache, daß Broker trotz allem Shortselling anbieten etwas.

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Auch haben manche Broker Einschränkungen bezüglich der Dauer von Shortpositionen. Bei Etrade z.B. ging das nur für ein paar Tage, dann mußte die Position wieder geschlossen werden.

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Nein, wenn Du meinst Verluste bei Aktien mit Gewinnen anderen Einkommensarten verrechnen zu wollen:

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Grundsätzlich gilt, dass Verluste aus Kapitalanlagen in Zukunft isoliert zu betrachten sind. Sie gleichen nicht anderen Einkunftsarten und dürfen daher mit anderen Einkünften nicht verrechnet werden.

(...)

Negative Kapitaleinnahmen, wie z. B. Wertpapierverluste, gezahlte Stückzinsen und Zwischengewinne, können von entsprechenden Erträgen abgezogen werden und mindern so die Einkünfte aus Kapitalvermögen.

Ausgenommen von dieser Regelung sind Aktienverluste. Diese können nicht mit anderen Einkünften aus Kapitalvermögen, sondern lediglich mit Aktiengewinnen, verrechnet werden. Ein eventueller negativer Saldo wird auf das Folgejahr vorgetragen.

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Quelle: http://www.abgeltungssteuer.com/abgeltungssteuer-verluste.html

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Jede Neuemission hat eine Zeichnungsfrist, innerhalb derer Anleger ihren Zeichnungsauftrag erteilen können.

Google spuckt mir in Richtung Flint, Neuemission und Zeichnungsfrist nichts brauchbares aus - was darauf hindeutet, daß der Termin noch nicht steht.

Jedenfalls mußt Du darauf achten, wann die Zeichnungsfrist ist, dann kannst Du die gewünschen Aktien zeichnen (bestellen).

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*Die Betreuung für Erwachsene ist in den §§ 1896 ff. Bürgerliches Gesetzbuch geregelt.

Das Gericht bestellt einen Betreuer, wenn der Erwachsene etwa wegen einer Krankheit oder Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen kann.

In Betracht kommt eine so genannte Totalbetreuung, wenn der Betreffende für sämtliche Angelegenheiten eine Betreuung benötigt; möglich ist auch eine „Teilbetreuung“, z. B. für die Aufenthaltsbestimmung (Heimunterbringung), die Vermögenssorge (Bankgeschäfte, Steuerangelegenheiten, Wohnraummiete usw.) oder die Gesundheitssorge (medizinische Versorgung).

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Möglich ist es, in einer „Betreuungsverfügung“ eine Person zu benennen, die das Vormundschaftsgericht für den Fall der Notwendigkeit einer Betreuung als Betreuer bestellen soll.

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Soll nicht das Vormundschaftsgericht über die Einsetzung eines Betreuers entschei-den, so kann auch eine „Vorsorgevollmacht“ erteilt werden. Mit einer solchen Vollmacht wird festgelegt, welche Person im Falle der Entscheidungsunfähigkeit des Vollmachtgebers für diesen handeln soll (s. auch Muster für Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht auf der Internetseite des Bundesministeriums für Justiz).

Weitere Informationen zum Betreuungsrecht finden Sie auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Justiz.*<

Quelle:

http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/ag/vormbetr.html

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Der Bund Future ist ein Future-Kontrakt auf eine fiktive Bundesanleihe.

Vorausgesetzt, Du hast ein Konto bei einem Broker, der Dir Zugang zu einer Terminbörse bietet, kannst Du den Bund kaufen (long gehen) oder verkaufen (short gehen).

http://www.cfx-broker.de/de/finanztermingeschaefte-bei-futures#Futures_auf_Staatsanleihen

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Kommt vor. Z.B. beim Leerverkauf (siehe auch: Wertpapierleihe).

Nur kann man nicht konkret sagen: Aktie XY aus dem Depot von Herrn G. wurde verliehen.

Ebenso, wie auch Geld auf dem Girokonto verliehen wird, aber trotzdem immer Da ist, wenn man den Kontostand überprüft, sind auch Aktien immer im Depot, da es sich längst um virtuelle Papiere handelt.

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