Die Privatpersonen gliedern sich wie folgt:
wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen (Einzelfirmen, Gewerbetreibende, freiberuflich Tätige, Landwir-te sowie Privatpersonen, deren Einkommen überwiegend aus Vermögen stammt),
wirtschaftlich unselbstständige Privatpersonen (Arbeiter, Angestellte, Beamte, Arbeitslose, Rentner sowie Pensionäre),
sonstige Privatpersonen (Hausfrauen, Kinder, Schüler, Studenten, in Ausbildung befindliche Personen so-wie Personen ohne Berufsangabe).
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Quelle:
http://www.statistik.sachsen.de/download/050_W-Gesamtrechnungen/JII_Methodische_Vorbemerkungen_und_Definitionen.pdf
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