Wenn Du später was in dieser Richtung machen willst, würde ich empfehlen mal im Lebenslauf bekannter Fondsmanager zu gucken, welchen Background diese Leute haben.

(ohne ihn jetzt als leuchtendes Beispiel präsentieren zu wollen, könntest Du mal nach "Dirk Müller" googeln)

Oftmals helfen Studiengänge in Volkswirtschaft, Finanzmathematik, Statistik und solche Sachen.

Eine Ausbildung zum Bankkaufmann und dann eine Spezialisierung in dem gewünschten Bereich ginge vermutlich aus.

Bzw. erst Ausbildung dann Studium.

Übrigens: Die Mehrzahl von Index heißt Indizes.

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Ab wann er bezugsberechtigt ist, weiß ich nicht.

Vermutlich sofort wenn er dort anfängt.

Der Vorteil von Belegschaftaktien liegt jedenfalls im deulich günstigenen Kurs (Preis) zu dem er die Aktie erwerben kann. D.h. das Papier kostet ihn deutlich weniger als wenn er es über die Börse ordern würde.

Nachteil: Es gibt i.d.R. eine Mindesthaltedauer - er kann sie also erst nach ein paar Jahren wieder verkaufen.

Wenn inzwischen der Kurs einbricht ...

Meist lohnt sich der Kauf von Belegschaftsaktien aber schon.

Meine Empfehlung: Immer schön alle Belegschaftsaktien mitnehmen.

Nach meiner Erfahrung kann jeder Mitarbeiter 1x im Jahr eine bestimmte Anzahl (z.B. 2 Stk.) kaufen.

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Die Privatpersonen gliedern sich wie folgt:

  • wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen (Einzelfirmen, Gewerbetreibende, freiberuflich Tätige, Landwir-te sowie Privatpersonen, deren Einkommen überwiegend aus Vermögen stammt),

  • wirtschaftlich unselbstständige Privatpersonen (Arbeiter, Angestellte, Beamte, Arbeitslose, Rentner sowie Pensionäre),

  • sonstige Privatpersonen (Hausfrauen, Kinder, Schüler, Studenten, in Ausbildung befindliche Personen so-wie Personen ohne Berufsangabe).

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Quelle:

http://www.statistik.sachsen.de/download/050_W-Gesamtrechnungen/JII_Methodische_Vorbemerkungen_und_Definitionen.pdf

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Ich würde sagen, das hat mehrere Gründe:

  • Splits werden i.d.R. nur dann vorgenommen, wenn die Aktie "zu teuer" geworden ist. D.h. eine Tendenz nach oben besteht bereits.

  • Wenn die Aktie günstiger gestückelt ist, steigt die Zahl derer, die sie kaufen. Viele möchten nicht eine Aktie für 1000 Euro, sondern lieber 100 für 10 Euro im Depot haben.

  • Die Aktie wirkt günstiger nach dem Split.

  • Die Aktie ist dadurch auch liquider und besser handelbar. Was die Attraktivität erhöht.

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Nein, wenn Du meinst Verluste bei Aktien mit Gewinnen anderen Einkommensarten verrechnen zu wollen:

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Grundsätzlich gilt, dass Verluste aus Kapitalanlagen in Zukunft isoliert zu betrachten sind. Sie gleichen nicht anderen Einkunftsarten und dürfen daher mit anderen Einkünften nicht verrechnet werden.

(...)

Negative Kapitaleinnahmen, wie z. B. Wertpapierverluste, gezahlte Stückzinsen und Zwischengewinne, können von entsprechenden Erträgen abgezogen werden und mindern so die Einkünfte aus Kapitalvermögen.

Ausgenommen von dieser Regelung sind Aktienverluste. Diese können nicht mit anderen Einkünften aus Kapitalvermögen, sondern lediglich mit Aktiengewinnen, verrechnet werden. Ein eventueller negativer Saldo wird auf das Folgejahr vorgetragen.

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Quelle: http://www.abgeltungssteuer.com/abgeltungssteuer-verluste.html

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Jede Neuemission hat eine Zeichnungsfrist, innerhalb derer Anleger ihren Zeichnungsauftrag erteilen können.

Google spuckt mir in Richtung Flint, Neuemission und Zeichnungsfrist nichts brauchbares aus - was darauf hindeutet, daß der Termin noch nicht steht.

Jedenfalls mußt Du darauf achten, wann die Zeichnungsfrist ist, dann kannst Du die gewünschen Aktien zeichnen (bestellen).

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*Die Betreuung für Erwachsene ist in den §§ 1896 ff. Bürgerliches Gesetzbuch geregelt.

Das Gericht bestellt einen Betreuer, wenn der Erwachsene etwa wegen einer Krankheit oder Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen kann.

In Betracht kommt eine so genannte Totalbetreuung, wenn der Betreffende für sämtliche Angelegenheiten eine Betreuung benötigt; möglich ist auch eine „Teilbetreuung“, z. B. für die Aufenthaltsbestimmung (Heimunterbringung), die Vermögenssorge (Bankgeschäfte, Steuerangelegenheiten, Wohnraummiete usw.) oder die Gesundheitssorge (medizinische Versorgung).

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Möglich ist es, in einer „Betreuungsverfügung“ eine Person zu benennen, die das Vormundschaftsgericht für den Fall der Notwendigkeit einer Betreuung als Betreuer bestellen soll.

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Soll nicht das Vormundschaftsgericht über die Einsetzung eines Betreuers entschei-den, so kann auch eine „Vorsorgevollmacht“ erteilt werden. Mit einer solchen Vollmacht wird festgelegt, welche Person im Falle der Entscheidungsunfähigkeit des Vollmachtgebers für diesen handeln soll (s. auch Muster für Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht auf der Internetseite des Bundesministeriums für Justiz).

Weitere Informationen zum Betreuungsrecht finden Sie auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Justiz.*<

Quelle:

http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/ag/vormbetr.html

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Der Bund Future ist ein Future-Kontrakt auf eine fiktive Bundesanleihe.

Vorausgesetzt, Du hast ein Konto bei einem Broker, der Dir Zugang zu einer Terminbörse bietet, kannst Du den Bund kaufen (long gehen) oder verkaufen (short gehen).

http://www.cfx-broker.de/de/finanztermingeschaefte-bei-futures#Futures_auf_Staatsanleihen

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