Bei der Internet - Recherche googeln nach MaBV ( Zahlung entsprechend der Makler- und Bauträger-Verordnung ), von der vertraglich natürlich abgewichen werden darf. Häufig sind die Angaben hierzu ziemlich einseitig, je nach Sichtweise des Betrachters. So wird gerne empfohlen, die letzte Rate einzubehalten, da ist aber Ärger vorprogrammiert. Korrekt: Mit Bürgschaft die Zahlungen abzusichern, mit denen der Bauunternehmer in Vorleistung geht, sowie Zahlung der letzten Rate gegen Erhalt einer Bürgschaft des Unternehmens ( Gewährleistungsbürgschaft ) bzw. eines Kautionsversicherungsscheines.
Der Verkehrswert ist nichts anderes als der Marktwert, der "ermittelte" Beleihungswert ist der zum Zwecke der Beleihung ermittelte Wert, der "festgesetzte" Beleihungswert ist der bei der Beleihung angenommene Wert ( in Kürze ). Wenn man es genau definiert haben will, dann wird der Verkehrswert "... durch den Preis bestimmt, der im Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.” Der Beleihungswert ist der Wert, von dem mit hoher Sicherheit erwartet werden kann, dass er über einen langen, in die Zukunft gerichteten Zeitraum im normalen Geschäftsverkehr realisiert werden kann. Daraus folgt: Verkehrswert nicht gleich Beleihungswert, ferner VW > BW .