Der Verkauf funktioniert transparenter, gesicherter, problemloser und ja, auch vermutlich mit besseren Preisen, da Deine Frage nämlich eigentlich lautet, wer macht´s besser, der Profi oder der Amateur. Glaube mir, der Profi macht es viel besser. Nur sollte man ein paar Vorurteile beiseite lassen, z.B. den Einwurf von Tina: Die Gebühren werden vom Verkaufpreisvolumen bezahlt, daher ist es Quatsch zu glauben, der Verkäufer zahle nichts. Des weiteren: Der Makler sagt nicht den optimalen Preis, sondern den Preis, den er erzielen kann, mit dem also das Geschäft läuft: Das ist nicht dasselbe. In Anbetracht von 3 % plus MWSt. Maklerkosten plus mindestens 3,5 % Grunderwerbsteuer plus 1,5 % Makler und Justizkasse, also mal eben rund 9 % Nebenkosten sollte ( der vernünftige ) Verkäufer lieber einen Preis vom Sachverständigen erfragen und daran den Makler messen ( so ein Kurzgutachten oder sogar nur eine Kurzexpertise kosten gemessen an diesen Kosten weniger als ein Appel und ein Ei...), der vernünftige Käufer macht dies sowieso, wenn er kaufmännisch nicht auf den Kopf gefallen ist. Übrigens: Der Sachverständige macht das gar nicht so gerne, denn das ist viel Aufwand für wenig Geld, aber er macht´s...

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Bei der Internet - Recherche googeln nach MaBV ( Zahlung entsprechend der Makler- und Bauträger-Verordnung ), von der vertraglich natürlich abgewichen werden darf. Häufig sind die Angaben hierzu ziemlich einseitig, je nach Sichtweise des Betrachters. So wird gerne empfohlen, die letzte Rate einzubehalten, da ist aber Ärger vorprogrammiert. Korrekt: Mit Bürgschaft die Zahlungen abzusichern, mit denen der Bauunternehmer in Vorleistung geht, sowie Zahlung der letzten Rate gegen Erhalt einer Bürgschaft des Unternehmens ( Gewährleistungsbürgschaft ) bzw. eines Kautionsversicherungsscheines.

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Der Verkehrswert ist nichts anderes als der Marktwert, der "ermittelte" Beleihungswert ist der zum Zwecke der Beleihung ermittelte Wert, der "festgesetzte" Beleihungswert ist der bei der Beleihung angenommene Wert ( in Kürze ). Wenn man es genau definiert haben will, dann wird der Verkehrswert "... durch den Preis bestimmt, der im Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.” Der Beleihungswert ist der Wert, von dem mit hoher Sicherheit erwartet werden kann, dass er über einen langen, in die Zukunft gerichteten Zeitraum im normalen Geschäftsverkehr realisiert werden kann. Daraus folgt: Verkehrswert nicht gleich Beleihungswert, ferner VW > BW .

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