Antwort
Deb ausführlichen und guten Antworten von lagoplaya und VWSV58 möchte ich noch hinzufügen, dass ich auch mal einen Fall hatte, ei dem der Beleihungswert größer als der Verkehrswert war. Der Verkehrswert war dort über das Sachwert Verfahren ermittelt, die Kredit gebende Bank hat sich aber an (hohen) Mieteinnahmen der letzten 5 Jahre orientiert, außerdem an der Solvenz des Kunden. Also scheint nicht prinzipiell zu gelten VW<BW. Werbung durch Support gelöscht