Vorladung wegen Vergewaltigung?

1 Antwort

Vergewaltigung ist ein Offizialdelikt, Falsche Verdächtigung ebenfalls. Also muss die Polizei jetzt ermitteln. Wenn an dem Vorwurf nichts dran war, wird das Verfahren gegen dich nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, das Verfahren gegen deine Exfrau evtl. nach § 153 StPO oder nach § 153a StPO gegen Zahlung einer Geldauflage.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Abdou824 
Beitragsersteller
 28.03.2022, 22:46

Wird das Verfahren von der Polizei eingestellt oder von Staatsanwaltschaft aber ich habe ihr nicht angezeigt wegen Vedächtigung .Das heißt dies Anzeige ohne Aussage von mir und ihr

Answer123  28.03.2022, 23:32
@Abdou824

Solche Entscheidungen trifft immer die Staatsanwaltschaft.