Vorladung wegen Vergewaltigung?
Meine Ex-Frau erstattete bei der Polizei Anzeige wegen Vergewaltigung gegen mich aber nur mündlich danach hat die Polizei ihr und mir eine Vorladung geschickt und 2 Wochen Kontaktsverbot gegeben Aber jetzt hat sie es sich anders überlegt und Sie ist nicht zu dem Termin gegangen wegen Ihre aussage.Die Polizei haben gesagt dass der Anzeige weiter geben müssen.. ich wollte sie auch nicht anzeigen wegen Falsche Verdächtigung !!! Was kommt jetzt kann jemand mir Bitte helfen ich habe seit 1 Monate nicht gut geschlafen
1 Antwort
Vergewaltigung ist ein Offizialdelikt, Falsche Verdächtigung ebenfalls. Also muss die Polizei jetzt ermitteln. Wenn an dem Vorwurf nichts dran war, wird das Verfahren gegen dich nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, das Verfahren gegen deine Exfrau evtl. nach § 153 StPO oder nach § 153a StPO gegen Zahlung einer Geldauflage.
Jetzt gibt es zumindest einen Hintergrund für die erste Frage…
https://www.finanzfrage.net/frage/ist-vorladung-bei-der-polizei-ein-anhaengiges-ermittlungsverfahren
Gegen die Frau gibt es bisher offensichtlich noch kein Ermittlungsverfahren, was sich aber ändern könnte, wenn sie sich nicht mehr äußert und TE eine entsprechende Aussage macht.
Wird das Verfahren von der Polizei eingestellt oder von Staatsanwaltschaft aber ich habe ihr nicht angezeigt wegen Vedächtigung .Das heißt dies Anzeige ohne Aussage von mir und ihr