Von Versandhandel Erstattung doppelt erhalten
Hallo.
Ich habe vor einiger Zeit bei einem Versandhandel ein Handy gekauft. Als das kaputt war, habe ich es zurück gesendet und eine Ersattung erhalten. Nun habe ich jedoch das 2. Mal die Erstattung erhalten, samt Gutschriftsbestätigung.
Muss ich das melden?
Grüße, Rene
2 Antworten
welch Frage-natürlich-schließlich hast Du gerade Geld bei Dir, daß Dir nicht gehört. Natürlich kannst Du auch warten, ob es auffällt ohne Dich vermutlich strafbar zu machen, aber schön finde ich das nicht
Melden musst Du das nicht.
Jedoch solltest Du das Geld zurücklegen, denn irgendwann fällt dem Händler sein Versehen auf und dann solltest Du ohne zu lamentieren zahlen.
Ich bin mir nicht sicher aber ich glaube die Verjährungsfrist ist in diesem Fällen bei drei Jahren.
Schau mal hier: http://www.inkassobuero.de/verjaehrung.php
Das scheint eine recht vollständige Auflistung aller relevanten Verjährungstatbestände zu sein.
Hi!
ZIemlich genau das war der Plan. Wäre es ein kleiner Onlineshop, der ums überleben kämpfen müsste würde ich es auch bereits jetzt melden, nur sehe ich es bei Unternehmen die Mitarbeiter ausbeuten und Nazis unterstützen nicht so schlimm, das Geld etwas rumstreunern zu lassen.
Wo kann ich denn mehr über die Verjährungsfrist nachlesen?