Deine Zweifel teile ich, sieh mal http://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Duesseldorf_I-10-U-2613_Schimmelbildung-in-Mietwohnung-rechtfertigt-keine-fristlose-Kuendigung-durch-Mieter.news17219.htm

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welch Frage-natürlich-schließlich hast Du gerade Geld bei Dir, daß Dir nicht gehört. Natürlich kannst Du auch warten, ob es auffällt ohne Dich vermutlich strafbar zu machen, aber schön finde ich das nicht

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