Überweisung nach Geldwäsche Gesetz?

2 Antworten

Grundsätzlich wird es kein Problem sein sofern keine "Verdachtsmomente" vorhanden sind oder sich keine Hinweise auf Geldwäsche ergeben.

Das sind z.B. sehr hohe Beträge mit dubiosen Absenderangaben und/oder Verwendungszwecken (Betrag: 5 Millionen EURO / Absender: Al-Quida-Untergrundnetzwerk Deutschland / Verwendungszweck: Lieferung von 3500 Kalaschnikows).

Lies dazu auch diesen Artikel:

https://www.heuking.de/de/news-events/fachbeitraege/geldwaescheverdacht-bafin-konkretisiert-meldepflichten.html

Nein, wieso auch?

Jeder kann mit seinem Geld machen, was er will.

Wenn die Person, anstatt Dir ein Darlehn zu geben, ein Auto kaufen würde, müsste er doch auch nicht nachweisen, woher er das Geld hat.

Da die Summe von einer Bank überwiesen wird, ist die Frage "Geldwäsche" geklärt, denn das hat ggf. die absendende Bank gemacht.