Tippgeber Provision von Ausländischen Firmen als Freiberufler, welche Höhe ist erlaubt und wie muss ich versteuern? Wo bekomme ich einen Tippgeber Vertrag?
Hallo, ich bin seit vielen Jahren als Berater tätig - hauptsächlich im Ausland. Meine Firma hat aber ihren Sitz in Deutschland und hier zahle ich auch Steuern. Jetzt haben mich - aufgrund der schlechten Auftragslage, einige bekannte Firmen gefragt ob ich nicht evtl beim "Netzwerken" helfen kann. Ich sollte diese Firmen also, wenn möglich auf neue Projekte aufmerksam machen, ggfls. den Firmen mit neuen Projekten vorstellen damit die sich dort vorstellen können und ggfls. einen Auftrag erhalten. Ich würde lediglich die "Verbindung herstellen" bzw. Kontakte herstellen und austauschen ->Nach vorheriger Prüfung beiderseitiger Erlaubnis.
Dafür würde ich dann Provision erhalten. Da diese "Projekte" sehr unterschiedlich sind und sehr breit gefächert, liegen die Projektkosten irgendwo zwischen 50.000E und 15.000.000 Millionen. Um es noch komplizierter zu machen - Diese Projekte sind gemäß Art.148 (a), (c) oder (d) der Richtlinie Nr. 2006/112/EG des Europäischen Mehrwertsteuergesetzes, Steuerfrei da sie in unterschiedlichen Ländern und/oder freihandelszonen (Werften) ausgeführt werden und für Lieferung für Schiffe auf Hoher See bestimmt sind. Nun meine Frage - die Firmen kamen mit ganz konkreten Ansagen wie viel Provision sie bereit wären - im Erfolgsfall zu bezahlen.... Wie hoch ist die Grenze für Provisionseinnahmen? Kann ich z.b. 50.000E oder 80.000E in Rechnung stellen? Wo erhalte ich einen Vertrag und wie stelle ich die Rechnung? Mwst oder nicht? Tippgeber provision als Gegenstand der Rechnung? Ich bin "Freiberuflicher Berater" und habe daher kein Gewerbe. Herzlichen Dank!
1 Antwort
Es gibt keine Obergrenze für Provisionen. Du kannst Keksverkäufe vermitteln und dafür 0,10 EUR als Provision erhalten oder aber den Bau eines Staudamms vermitteln und dafür 2 Mio EUR als Provision erhalten. Welche Provision hinter einen bestimmten Geschäft stehen wird, vereinbarst Du vorab - und kommt der Auftrag zustande, kannst Du die Rechnung mit Bezugnahme auf diesen Vertrag schreiben. Dieser Vertrag kann auch eine Standardprovisionsregelung Deiner Kunden sein, die bespielsweise generell eine Referral Fee an Partner zahlen.
In einer Provisionsvereinbarung wird nicht nur die Höhe der Provisionszahlungen zu vereinbaren sein, sondern auch der Zeitpunkt der Zahlung. Für Dich ist wichtig, ob es bei Rückabwicklungen der Aufträge auch eine Rückforderungsoption für Provisionen gibt. Beachte genau, welche Risiken Du dadurch eingehst.
Der Erhalt von Provisionen erfordert ein Gewerbe und kann nicht mehr im Rahmen Deines Freiberufs umgesetzt werden. Das kann bei entsprechender Höhe der Provisionen Gewerbesteuer und weitere Abgaben auslösen.
Wenn Du im Rahmen der vermittelten Projekte selbst als Berater tätig bist, kannst Du anstelle einer Provisionsvereinbarung auch einen erhöhten Tagessatz in Rechnung stellen. Das sollte natürlich nicht unrealistisch und marktunüblich extrem sein (z.B. 30.000 EUR für einen Tag), aber je nach Wert eines Projekts können durchaus z.B. 3.000 EUR pro Tag angesetzt werden. Liegt Dein gewöhnlicher Satz bei 1.500 EUR pro Tag, dann hättest Du anstelle einer Provision von 30.000 EUR und 20 PT mit dem üblichen Satz nur 20 PT Beratungsleistung mit dem erhöhten Satz in Rechnung zu stellen. Für Projekte, in denen Du selbst keine Leistungen erbringst, könntest Du höchstens anstelle einer Provision Vertriebsaufwände für solche Projekte in Rechnung stellen, wobei diese bezogen auf Deine (Marketing, Business Development, Sales oder Presales) Leistungen auf Basis tatsächlich geleisteter Aufwände zu benennen sind, nicht als Provisionen.
Ansonsten musst Du eben ein Gewerbe anmelden, um die Provisionen zu behandeln.