Tippgeber Provision von Ausländischen Firmen als Freiberufler, welche Höhe ist erlaubt und wie muss ich versteuern? Wo bekomme ich einen Tippgeber Vertrag?

1 Antwort

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Es gibt keine Obergrenze für Provisionen. Du kannst Keksverkäufe vermitteln und dafür 0,10 EUR als Provision erhalten oder aber den Bau eines Staudamms vermitteln und dafür 2 Mio EUR als Provision erhalten. Welche Provision hinter einen bestimmten Geschäft stehen wird, vereinbarst Du vorab - und kommt der Auftrag zustande, kannst Du die Rechnung mit Bezugnahme auf diesen Vertrag schreiben. Dieser Vertrag kann auch eine Standardprovisionsregelung Deiner Kunden sein, die bespielsweise generell eine Referral Fee an Partner zahlen.

In einer Provisionsvereinbarung wird nicht nur die Höhe der Provisionszahlungen zu vereinbaren sein, sondern auch der Zeitpunkt der Zahlung. Für Dich ist wichtig, ob es bei Rückabwicklungen der Aufträge auch eine Rückforderungsoption für Provisionen gibt. Beachte genau, welche Risiken Du dadurch eingehst.

Der Erhalt von Provisionen erfordert ein Gewerbe und kann nicht mehr im Rahmen Deines Freiberufs umgesetzt werden. Das kann bei entsprechender Höhe der Provisionen Gewerbesteuer und weitere Abgaben auslösen.

Wenn Du im Rahmen der vermittelten Projekte selbst als Berater tätig bist, kannst Du anstelle einer Provisionsvereinbarung auch einen erhöhten Tagessatz in Rechnung stellen. Das sollte natürlich nicht unrealistisch und marktunüblich extrem sein (z.B. 30.000 EUR für einen Tag), aber je nach Wert eines Projekts können durchaus z.B. 3.000 EUR pro Tag angesetzt werden. Liegt Dein gewöhnlicher Satz bei 1.500 EUR pro Tag, dann hättest Du anstelle einer Provision von 30.000 EUR und 20 PT mit dem üblichen Satz nur 20 PT Beratungsleistung mit dem erhöhten Satz in Rechnung zu stellen. Für Projekte, in denen Du selbst keine Leistungen erbringst, könntest Du höchstens anstelle einer Provision Vertriebsaufwände für solche Projekte in Rechnung stellen, wobei diese bezogen auf Deine (Marketing, Business Development, Sales oder Presales) Leistungen auf Basis tatsächlich geleisteter Aufwände zu benennen sind, nicht als Provisionen.

Ansonsten musst Du eben ein Gewerbe anmelden, um die Provisionen zu behandeln.