Steuerschulden in Frankreich?
Sind Steuerschulden aus Lebensversicherungen in Frankreich in Deutschland einklagbar bzw. vollstreckbar.
4 Antworten
Danke für die Auskunft.Möchte hierzu ausführen, dass ich zunächst einen Steuerbescheid von der der französischen Steuerbehörde erhielt, der die Auszahlung der Lebensversicherung freistellte und diese mir die volle Summe ausbezahlt. Ein Jahr später wurde mir bekannt dass ich Begünstigte einer weiteren Lebensversicherung einer anderen Bank war, diese wurde mir dann unter Einbehaltung der Steuerschuld in Höhe von 60% ausbezahlt. Hierauf meldete ich beide Auszahlungen beim Erbschafssteueramt in Deutschland und zahlte aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens mit Frankreich unter Berücksichtigung der bereits abgeführten Steuer in Frankreich meinen Obolus.
Und nun kommt’s nach ca. zwei Jahren erhielt ich nun eine Nachforderung der französischen Steuerbehörde, dass der erste Bescheid falsch gewesen sei und ich einen hohen vierstelligen Betrag nachzahlen solle. Eine Berücksichtigung der in Deutschland gezahlten Steuer käme nicht in Frage. Ich könnte diese ja zurückfordern, was ja leider nicht möglich ist, da die Festsetzung bereits rechtskräftig ist. Oder gibt es noch eine Möglichkeit Einspruch gegen die Festsetzung in Deutschland zu erheben?
Innerhalb der EU werden Steuerschulden, Bußgelder, Geldstrafe usw. im Wege der Amtshilfe vollstreckt.
NAtürlich, so wie auch Strafmandate wegen zu schnellem Fahren.
Na ja, ich sage nur EU, also bin ich mir zu 99,99% sicher: JA!