Sollte man zur Diversifierung Kriegsanleihen des Gegners kaufen?
1 Antwort
Steht das im Kriegsfalle nicht unter Strafe?
Zu Zeiten des von Dir so gern zitierten Adi aus Braunau jedenfalls konnte man schon zum Tode verurteilt werden, wenn man nur Zweifel am Ausgang des Kriegs hatte. Eine Kriegsanleihe des Gegners zu haben wäre das Todesurteil gewesen.
Einfach in der Schweiz ein Depot zu eröffnen und auf das Bankgeheimnis zu bauen wäre auch kein gangbarer Weg. Da wäre der Normalbürger überhaupt nicht hingekommen.
Nur Nazi-Größen hatten Konten in der Schweiz. Bemerkenswerter Weise nicht in Reichsmark, sondern in Devisen.