schulsteuer

3 Antworten

Wenn du noch selber zur Schule gehst so wie die Frage den Eindruck vermittelt, dann kannst du nur etwas absetzten wenn du auch etwas verdienst was versteuert werden müsste. Und das ist normalerweise nicht der Fall. Die Eltern können aber einen Teil für deren eigene Ausbildung oder die Ausbildung der Kinder absetzten. Da können dann auch die Kosten für Privatschulen angegeben werden. Aber nur bis zu einem bestimmten Limit.

Nein, mit Kindergeld und Kinderfreibetrag ist das Füllhorn von Vater Staat ausgeschöpft.

Übrigens: eine solche steuerliche Absetzbarkeit wäre auch grundgesetzwidrig - es w#re eine grobe Missachtung von fundamentalen Verfassungsprinzipen, besonders der Gleichbehandlung.