Wenn du noch selber zur Schule gehst so wie die Frage den Eindruck vermittelt, dann kannst du nur etwas absetzten wenn du auch etwas verdienst was versteuert werden müsste. Und das ist normalerweise nicht der Fall. Die Eltern können aber einen Teil für deren eigene Ausbildung oder die Ausbildung der Kinder absetzten. Da können dann auch die Kosten für Privatschulen angegeben werden. Aber nur bis zu einem bestimmten Limit.

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Du hast dich über Monate immer mit deiner Ex getroffen und ihr das Geld in Bar gegeben? Warum hast du nicht einfach eine Dauerüberweisung gemacht? Dann könntest du jetzt auch belegen wann du welchen Betrag überwiesen hast.

Wenn sich deine Ex-Freundin jetzt wirklich weigert wirst du schlechte Karten haben befürchte ich.

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Kannst du es den irgendwie beweisen? Wenn nicht dann würde ich mir die Mühe gar nicht machen und mir denken, ach rutscht mir doch alle mal den Buckel runter. Besonders da du es ja schonmal versucht hast und es nicht wirklich geholfen hat...? Wahrscheinlich ist es die Mühe nicht wert.

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Ich würde es da direkt beantragen. Warum sollte man sich nochmals jemand mitreinholen wenn der letztlich doch auch nur bezahlt werden will. Auf der Homepage der KfW kann man alles selber machen:

http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerderung/Programmuebersicht/KfW-Studienkredit/Antrag_und_Dokumente.jsp

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So weit ich weiß ist einmal ändern Pflicht wenn du dich das erste Mal ein loggst. Danach musst du ihn nicht mehr ändern. Man kann zwar, aber ich sehe den Sinn nicht. Normalerweise sollte man so gut drauf aufpassen, dass es keiner beim eintippen sieht und damit besteht auch kein Grund ihn regelmäßig zu ändern.

Wenn man ihn zurücksetzten lassen will, dann kommt ein neuer mit der Post, was ein paar Tage dauert, aber normalerweise noch in der selben Woche. Ein zwei Tage Bearbeitung, zwei Tage Post...

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Hallo,

der Arbeitgeber hat dass Recht bis zur Kündigung alles in Betracht zu ziehen. Allerdings muss erst eine Abmahnung erfolgen. Die ist in einem Urteil festgelegt worden: BAG Urteil vom 13. März 1987 – 7 AZR 601/85

Wenn du die Arbeitszeit nicht mehr reinholst, dann ist der Arbeitgeber auch berechtigt deinen Lohn einmalig zu kürzen.

Allerdings würde ich hier empfehlen nicht mit dem Kopf durch die Wand zu gehen und mit Paragraphen für oder gegen eine Entscheidung zu argumentieren. Es ist nicht deine Schuld wenn der Zug Verspätung hat, aber es ist für den Arbeitgeber ein Problem, dass musst du auch zugeben. Letztlich lässt sollte sich so etwas durch ein Gespräch klären lassen. Du könnest vorschlagen die Zeit wieder reinzuholen in dem du länger bleibst oder so etwas. Ich denke sobald dein Boss sieht dass es nicht deine Schuld war und du dich bemühst es wieder gut zu machen wird er mit sich Reden lassen...

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