Rücksendekosten bei Falschlieferung?

2 Antworten

Wenn nachweislich eine andere Größe geliefert wurde als das, was bestellt wurde, ist das kein Widerruf, sondern eine Reklamation. Ich hoffe, du hast das so deutlich gemacht. Z.b.EMail mit Foto

Dennoch kann der Verkäufer erstmal verlangen, das du die Rücksendekosten auslegst. Wenn er die Ware zurück hat, kann er den Vorgang prüfen und sofern du recht hast, muss er die Versandkosten erstatten.

Hast du allerdings die Größe bestellt und stellst jetzt fest, das dir diese Größe nicht passt, dann ist das ein Widerruf, keine Reklamation, denn es wurde geliefert, was du bestellt hast.

Hallo,

Quelle: frag einen anwalt

(vollständiger Link wird vom System wieder einmal abgewiesen)

findest du über Googlesuche ......z.B. shop/falschlieferung/wer trägt rücksendungskosten

Hier in einem ähnlichen Fall, ging es um eine falsche Stiefelgröße und wurde vom Anwalt u.a. folgendermaßen beantwortet:

"eine Falschlieferung ist gemäß Paragr. 434 Abs.3 BGB einem Sachmangel gleichgestellt. Sie können daher gemäß Paragr.439 BGB Nacherfüllung verlangen, in Ihrem Fall Lieferung der Stiefel (hier Jacke) in bestellter Größe. Die Verkäuferin hat dabei alle entstehenden Versandkosten einschließlich der Rücksendekosten der Falschlieferung zu tragen, Paragr. 439 Abs.2 BGB "

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