Rentenversicherungspflicht für Dozent im Nebenberuf?
Hallo zusammen,
ich unterrichte nebenberuflich an einer Volkshochschule. Nach Abzug der Übungsleiterpauschale und einer gesamten Betrachtung von Einnahmen und Ausgaben komme ich dieses Jahr auf ein durchschnittliches Monatseinkommen von knapp 600 EUR. Als Dozent bin ich damit auch im Nebenberuf rentenversicherungspflichtig, da der Betrag über der Geringfügigkeitsgrenze von 450 EUR pro Monat liegt.
Nun habe ich gelesen, dass es auch eine "zeitliche Geringfügigkeit" gibt, mit maximal zwei Monaten / 50 Arbeitstagen pro Kalenderjahr. Da ich immer mal nur abends zwei Stunden unterrichte, bin ich zwar an mehr als 50 Tagen im Einsatz. In Summe bin ich aber sicher deutlich weniger als 50 Tage x 8 Stunden = 400 Stunden pro Jahr beschäftigt, selbst wenn ich Vor- und Nacharbeiten komplett berücksichtige.
Daher die Frage, um zu beurteilen, ob ich vielleicht wegen zeitlicher Geringfügigkeit doch keine Rentenversicherungspflicht auslöse: Weiß jemand, wie das mit den 50 Tagen zu werten ist? Geht es
- um 50 Tage, egal wie wenige Stunden am Tag gearbeitet werden oder
- um Arbeitsstunden in Summe von 50 Tagen, verteilt über eine beliebige Anzahl von Arbeitstagen? Bleibe ich versicherungsfrei, wenn ich über viele Tage hinweg weniger als 400 Stunden arbeite?
Vielen Dank!!
1 Antwort
Guck mal in § 8 SGB IV. Da steht nix von 400 Stunden. Außerdem übst Du die Tätigkeit berufsmäßig aus und nicht kurzfristig, sondern regelmäßig und erhältst mehr als 450,- Euro.
https://dejure.org/gesetze/SGB_IV/8.html
Und hier erklärt es die DRV:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/3_Infos_fuer_Experten/02_arbeitgeber_steuerberater/01a_summa_summarum/05_lexikon/K/kurzfristige_beschaeftigung.html
P.S.: Z.Zt. sind es sogar 70 Tage, ändert aber nichts an Deinem Fall.