Nebenkosten-Erhöhung wegen Reinigungskraft. Zahl das Amt bei Hartz IV?
In einem Miethaus bekommen wir jetzt eine Reinigungskraft fürs Treppenhaus. Allerdings gibt es einige Mieter, die Hartz IV beziehen. Zahlt das Amt die Nebenkostenerhöhung von 10 Euro pro Monat?
1 Antwort
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Wenn die Größe der Wohnung udn die Höhe der Miete inkl. der Nebenkosten im angemessenen Bereich leigen, dann ja, sonst nein.
Das Amt interessiert es nciht, ob die 10,- Euro mehr wegen einer Treppenhausbeleuchtung, oder einer Treppenhausreinigung zustande kommen.