Muß mir die Bank den Grund der Kündigung des Kontos nennen?
Wenn die Bank das Girokonto kündigt- hat man dann als Bankkunde das Recht auf Information, was der Grund hierfür ist? Also ich meine, muß mir die Bank das schriftlich mitteilen? Und mit welcher Frist kann sie das tun?
4 Antworten
Kommt drauf an, wie die Bank kündigt. Sie kann ordentlich kündigen (19,1 AGB) mit einer mindestens zweimonatigen Frist, oder außerordentlich (19,3 AGB) fristlos.
Wenn sie ordentlich kündigt, muss die Bank keinen Grund haben oder nennen. Sie wird aber immer einen haben, weil sie sonst diesen Schritt nicht gehen würde. Viele Gründe sind hier schon genannt worden, dazu kommen solche Dinge wie Kontopfändungen oder schlechte Schufa-Meldungen.
Kündigt die Bank außerordentlich und fristlos muss sie nicht nur einen Grund haben, sie muss ihn auch nennen. Gründe für eine außerordentliche Kündigung sind aber nahezu immer Vertragsverletzungen, wie bspw. überzogene und nicht wieder abgedeckte Konten. Der außerordentlichen Kündigung gehen auch fast immer Mahnungen voraus.
Nein. Die AGB sehen nur Fristen, Umstände und Konditionen für die Kündigung eines Kontos vor - sowohl für den Bankkunden, als auch für die Bank - es besteht jedoch keine Pflicht seitens der Bank, den genauen Grund der Kontokündigung mitzuteilen. Wenn in den AGB Kategorien für Kündigungsgründe angegeben sind (z.B. Verschlechterung der Bonität, Inaktivität, Nutzung entgegen AGB), so muß die Bank lediglich die relevante Kategorie der Kündigung angeben, um den jeweiligen AGB-Fall zu referenzieren. Im Zweifelsfall solltest Du lesen, was die AGB Deiner Bank dazu spezifizieren.
Da Du kein Recht auf ein Konto hast, kann die Bank die Geschäftsbeziehung also ohne Konkretisierung der Gründe beenden oder beschränken.
Kündigungsmodalitäten sind in Banken-AGB geregelt und Begründungserfordernisse gibt es da nicht. Allerdings kommen Kontenkündigungen selten aus heiterem Himmel. Der Kunde weiß angesichts der vorherigen Korrespondenz idR ohnehin, was Sache ist.
Auf Trustpilot gibt es eine Menge gleichlautender Beschwerden.
Ich habe mich schon vor Monaten von der Comdirect verabschiedet, nachdem mein Depot ohnehin nur von mir schon lange auf Minibestand herab gefahren wurde. Die Entscheidung dazu kam wegen der Vermögensberatung durch die Comdirect. Pure Gebührenschneiderei gepaart mit der Unfähigkeit, Börsenentwicklung voraus zu sehen. Das habe ich bei einer anderen Bank -ohne Beraterhilfe- besser und vor allem billiger hinbekommen.
Müssen tun sie nicht, in der Regel aber bekommt man vor Kontokündigung aber ein Schreiben mit der Info, daß das Konto gelöscht wird. Z.B. weil es zu lang bewegungslos war, und der Sollstand durch die Gebühren sonst unnötig hoch wird, oder wenn das Konto zweckentfremdet wird, zB Eltern eröffnen fürs Kind ein Konto da gebührenfrei und nutzen es dann für eigene Bankgeschäfte usw. Ein klärendes Gespräch kann die Auflösung evtl. abwenden-aber Anspruch aufs Konto hast du nicht
Nicht unbedingt. Bei mir kam sie aus heiterem Himmel, OHNE Korrespondenz o.ä. und auch die vielgennanten Gründe wie Bargeldeingang, Auslandsbezug, ebay etc. waren allesamt nicht vorhanden. Damit kann es jeden treffen und schöne Grüße an die comdirect Bank AG.