Muss ich als gewerblicher Leasingnehmer das KFZ beim Finanzamt melden?

1 Antwort

Solange du das Fahrzeug nicht mit ins Betriebsvermögen aufnimmst, ist alles gut. Du kannst den "Selbständigen" Bonus beim Leasing ausspielen. Allerdings wirst du dann die Leasingraten nicht absetzen können, sprich die Differenz von der Brutto zur Netto Rate. Und das ist ja eben das Interessante am Leasing.

Vergleiche doch mal wie folgt:

Angebot Restwertfinanzierung; Anzahlung gleich Gewerbekundenrabatt und vergleiche die monatliche Rate. So lange du das Fahrzeug nicht ins Betriebsvermögen aufnimmst (bei einer Finanzierung) und die MwSt nicht einforderst, bekommt das FA das gar nicht mit.

Ich hab es damals so gemacht:

0% Finanzierung; 23% Gewerbekundennachlass als interne Umbuchung für die Anzahlung der Finanzierung plus die 19% MwSt. vom Finanzamt, die ich auf die Anzahlung gepackt hab. Ergo hast du eine Anzahlung von 42%, ohne einen eigenen Cent gezahlt zu haben. Dafür allerdings das KFZ im Anlagevermögen und jährlich abzuschreiben.


Vergaberecht 
Beitragsersteller
 15.01.2021, 18:44

Vielen Dank für die gute Antwort. Im konkreten Fall Zahle ich brutto € 142,- monatliche Leasingrate ohne Anzahlung und ohne Schlussrate für ein KfZ mit einem brutto Listenpreis von € 39.000. Das lohnt sich auch ohne Absetzen von Kosten.

Vergaberecht 
Beitragsersteller
 20.01.2021, 14:45
@NMAFFM

Nein, nur wenn es vertraglich vereinbart ist.