Kurzmitteilung BtMG von der Polizei?
Hallo,
war mit 2 Kumpels draußen gestanden dann kam plötzlich die Polizei und die haben zu 4 nach irgend welchen Drogen gesucht haben bei uns am Körper nix gefunden die haben ne halbe Stunde überall in den Büschen und auf der Straße geschaut haben am Ende irgend was auf dem Boden gefunden und mich verdächtigt weil nach deren ihrer Aussage ich mich plötzlich bewegt habe wo die gekommen sind habe alles abgestritten die wollten das ich irgend was unterschreibe habe es aber nicht gemacht dann hab ich vor paar Tagen von der Polizei ein Brief bekommen ne Kurzmitteilung wegen kokain was soll des jetz bedeuten die haben das Zeug ja auf der Straße gefunden und ich find des jetz blöd das ich beschuldigt werde die haben mir nur diese Kurzmitteilung geschickt nix weiter weder das ich ne Aussage machen soll oder vorbeikommen soll ich krieg das zum ersten Mal und weiß nicht was die von mir wollen und ich hab einen Führerschein kann mir vielleicht jemand weiter helfen vielen Dank im Voraus
1 Antwort
Ist eigentlich ziemlich eindeutig: Du bist Beschuldigter einer Straftat nach dem BtmG.
Als Beschuldigter brauchst du nichts unterschreiben und kannst die Aussage verweigern. Lediglich Angaben zur Person (Anschrift etc.) musst du machen.
Irgendwann kommt Post von der Staatsanwaltschaft, da steht dann drin wie es weiter geht.