Kündigung zum 01.03. bestätigt - Verkauf der Aktien erst am 06.03?
Aufgrund eines gewaltigen Minussgeschäfts haben wir fondsgebundene LV fristgemäß zum 01.03. gekündigt. Dies haben wir auch so bestätigt bekommen.
Der 01.03.2020 war ein Sonntag. Der Verkauf der Aktien erfolgte dann erst am 06.03.2020. Ist das überhaupt rechtens?
Ich meine gelesen zu haben, dass der Verkauf am selben Tag, spätestens jedoch am nächsten Werktag erfolgen muss, oder?
Vielen Dank für die Beantwortung der Frage
MfG
1 Antwort
Zunächst einmal legt die fondsgebundene Lebensversicherung nicht in Aktien, sondern in Fonds an.
Der Verkaufsauftrag muss von der Versicherung an die Fondsgesellschaft geschickt werden.
An einem Sonntag gibt es keinen Bürobetrieb bei der Versicherung und im übrigen auch nicht bei der Fondsgesellschaft. Da auch an Börsen an einem Sonntag kein Handel stattfindet, kann auch keine Feststellung eines Fondskurses stattfinden.
Die Bearbeitungszeiten sind mit Sicherheit von der Versicherung vorher mitgeteilt worden und gehen m.E. in Ordnung.