Kann ich Haarverlängerung zurückgeben?
Habe mir vor einer Woche bei einer angeblichen Frisörin über eine gewerbliche Anzeige bei Ebay Kleinanzeigen eine Haarverlängerung machen lassen.
In der Anzeige hat sie angeboten, das sie Haarverlängerung in ihrem Studio macht.
Habe mich dann mit ihr in Verbindung gesetzt und sie machte mir ein Angebot für 120 Strähnen russischer Haare in schwarz. Die Länge wären 40cm.
Habe dann für ein paar Tage später einen Termin gemacht.
Als ich dort ankam,war ich schon etwas schockiert,denn das "Studio" bestand aus einem kleinen ca 4qm großem Dachzimmer hinter der Küche.
Ich habe aber nicht weiter darüber nachgedacht weil ich davon ausging,das sie die Arbeit trotzdem gut macht. Sie hatte mir vorab ja versichert das sie das schon lange macht.
Als sie mir dann aber meine Haarverlängerung als "Haufen" auf einem Tablett reichte,war ich doch etwas schockiert.
Dachte,das es neue Extensions seien. Sie meinte,sie hätte die gewaschen und speziell behandelt.
Nach ca 2 Stunden und 3 Rauchpausen von ihr indem kleinen Zimmer, war ich dann fertig.
Muss dazu sagen,ich bin Nichtraucher und Asthmatiker.
Habe ihr dann die vereinbarten 280 Euro übergeben und im Gegenzug erhielt ich eine habgeschriebene Quittung über 120g russischem Echthaar.
Sie hat mir dann noch 3 Pflegeprodukte gezeigt die ich benutzen soll.
Als ich dann Zuhause mir das ganze in ruhe angeschaut habe, war ich irgendwie nicht zufrieden.
Die Haare fühlten sich strohig und künstlich an.
Als ich sie über WhatsApp darauf ansprach,meinte sie ironisch,das es wohl nicht mein ernst sei. Sie meinte das die Haarverlängerung nicht so weich sein kann wie mein eigenes Haar,sowas würde es gar nicht geben.
Dachte,das es vielleicht nach dem Waschen mit den Pflegeprodukten,einschließlich teurer Kur, besser werden würde aber das war nicht der Fall.
Ich fühle mich damit total unzufrieden und es ärgert mich so viel Geld dafür bezahlt zu haben. Denn für mich mit sehr kleiner Rente, ist das viel Geld.
Habe gedacht,das wäre von ihr ein tolles Angebot aber leider habe ich wohl zu viel erwartet?
Meine Frage,kann ich die Haarverlängerung zurückgeben wenn ich sie selbst ordnungsgemäß heraus mache und kann ich mein Geld zurück verlangen?
2 Antworten
Du kannst nichts zurück geben. Was Du allerdings verlangen kannst ist eine Werkleistung die fachgerecht ist. Ob das der Fall ist können wir nicht beurteilen. Im Zweifel müßte da ein Sachverständiger ran.
Friseure haben doch eine Innung. Frag bei der an, ob man Dir helfen kann.
Wie / auf welcher Basis möchtest Du denn rechtlich betrachtet mit einer Schwarzarbeiterin agieren?
Denn ob des von Dir beschriebenen Etablissements war sie garantiert keine Friseurin mit gemeldetem Gewerbe.
Sie gibt bei Ebay Kleinanzeigen aber an das sie gemeldet ist.