Kann ich Haarverlängerung zurückgeben?

2 Antworten

Du kannst nichts zurück geben. Was Du allerdings verlangen kannst ist eine Werkleistung die fachgerecht ist. Ob das der Fall ist können wir nicht beurteilen. Im Zweifel müßte da ein Sachverständiger ran.

Friseure haben doch eine Innung. Frag bei der an, ob man Dir helfen kann.

Wie / auf welcher Basis möchtest Du denn rechtlich betrachtet mit einer Schwarzarbeiterin agieren?

Denn ob des von Dir beschriebenen Etablissements war sie garantiert keine Friseurin mit gemeldetem Gewerbe.


Brummimaus 
Beitragsersteller
 17.12.2021, 10:14

Sie gibt bei Ebay Kleinanzeigen aber an das sie gemeldet ist.