Ich bin 2x vorbestraft und hätte eine anzeige erhalten sollen aber der jenige will die anzeige fallen lassen, kommt da auf mich noch was zu oder nicht?
Ich bin wegen Körper verletzt und beleidigung 2017 angezeigt wurden und gestern gabs eine Auseinandersetzung wo aber keine schwer oder ansatzweise verletzt wurde. Er hat mich angezeigt gestern aber konnte es mit ihm dann durch ein Gespräch klären , er war heute bei der Polizei und hat gesagt das er die Anzeige fallen lassen will , die Polizei meinte zum ihm das sie ihm ein Protokoll zu schicken werden um die Begründung zu wissen ( dürfen die das überhaupt?) , dann hab die Polizisten gemeint das die mich irgendwie auf dem kika haben und er weiter führen wollen da ich vorbestraft bin (geht das auch wenn die Anzeige fallen gelassen wird ?)
1 Antwort
Eine StrafANZEIGE kann man überhaupt nicht zurücknehmen. Da hier der Geschädigte selbst etwas angezeigt hat, handelte es sich um einen StrafANTRAG. Den kann der Geschädigte zwar zurückziehen, aber ob die Tat weiter verfolgt wird, hängt davon ab, ob die Staatsanwaltschaft ein öffentliches Interesse an der Verfolgung bejaht - was durchaus sein kann, da Du schon einmal aufgefallen bist.