Ich bin 2x vorbestraft und hätte eine anzeige erhalten sollen aber der jenige will die anzeige fallen lassen, kommt da auf mich noch was zu oder nicht?

1 Antwort

Eine StrafANZEIGE kann man überhaupt nicht zurücknehmen. Da hier der Geschädigte selbst etwas angezeigt hat, handelte es sich um einen StrafANTRAG. Den kann der Geschädigte zwar zurückziehen, aber ob die Tat weiter verfolgt wird, hängt davon ab, ob die Staatsanwaltschaft ein öffentliches Interesse an der Verfolgung bejaht - was durchaus sein kann, da Du schon einmal aufgefallen bist.


Janni710 
Beitragsersteller
 16.06.2020, 12:05

Okay , danke 🙏🏻