Hausbank verweigert hohe Bareinzahlung obwohl BaFin-konforme legitime Herkunftsnachweise vorliegen?
Meine Hausbank verweigert die Wiedereinzahlung eines hohen Bargeldbetrags, welcher eben dort vor einer ganzen Weile zur Vermeidung der seinerzeit erhobenen Negativzinsen abgehoben wurde. Originale Auszahlungsquittung als Herkunftsnachweis ist vorhanden!
Die Bank hat sich selbst eine von der BaFin garnicht verlangte Regel gegeben, nur Herkunftsnachweise zu akzeptieren, die nicht älter als 3 Monate sind. Die Auszahlungsquittung ist älter als 3 Monate und mit diesem Argument wird die Wiedereinzahlung des Geldes verweigert.
Gibt es einen Weg, bei Vorlage von (auch laut BaFin-Verbrauchertelefon!) völlig legitimen Herkunftsnachweisen die Hausbank, bei der ich im übrigen langjähriger Kunde bin, zu zwingen das Bargeld zur Einzahlung zu akzeptieren?
Oder kann die Bank beliebige, von den BaFin-Vorgaben abweichende interne Regeln (z.B. Akzeptanz höchstens drei Monate alter Herkunftsnachweise) benutzen um die Annahme völlig legalen Bargelds zu verweigern? (Warum eigentlich eine Bank kein legales Geld auf dem Konto eines Kunden möchte ist mir in dem Zusammenhang schleierhaft)
Vielleicht hat hier jemand schon Ähnliches erlebt und weiss was man gegen die reichlich absurde Verhaltensweise der Bank tun kann?
2 Antworten
Bei Geldwäscheverdacht muß die Bank eine Bareinzahlung ablehnen. Das ist schon mal klar.
Die Beschränkung der Gültigkeit von Belegen ist natürlich hier ungewöhnlich.
Wenn Du nach Zwangsmöglichkeiten fragst, dann sei daran erinnert, dass die Bank eine Geschäftsverbindung jederzeit ohne Angabe von Gründen beenden darf.
Eine Kontokündigung würde Deine Position drastisch verschlechtern da Du dann künftig eine Dir völlig fremde Bank von der "Sauberkeit" des Geldes überzeugen mußt.
Verhandeln wäre die bessere Idee.
Manch einer weint da vergangenen Zeiten hinterher. Wer vor 20 Jahren bei einer Bank in der Schweiz, Österreich, Liechtenstein oder Luxemburg mit einer Tüte Bargeld erschien wurde nicht gefragt, woher das Geld kommt, sondern wo man es hin tun soll, also wie und worin anlegen.
Verhandeln bis zur Ebene der Filialleitung hat hier leider nichts gebracht. Es wird der Eindruck vermittelt, dass die Filialleitungen keine Entscheidungsbefugnisse haben die Bankinternen Richtlinien bzgl. Anerkennung auch älterer BaFin-konformer Nachweise als 3 Monate aufgrund eigener sorgfältiger Prüfung zu ermöglichen. Das mag ja auch so sein. Was auf "höheren Hierarchieebenen" der Bank hier für mich ggf. noch verhandelbar ist wird sich zeigen.
Auf jeden Fall sehe ich hier eine Lücke in der Verbracherschutzgesetzgebung, wenn denn wirklich kein Mechanismus existieren sollte, z.B. wenn man selber die BaFin mit seinen Nachweisen von der Legalität des Bargelds überzeugen kann, die Bank dann zur Annahme zu verpflichten. Es soll doch darum gehen illegales Schwarzgeld zu identifizieren und nicht darum die Einzahlung legalen Bargelds zu verhindern weil die Bank vielleicht keine Lust hat Einzelfälle näher zu prüfen...
Ja, die Bank kann beliebige interne Regeln benutzen.
Ich an Deiner Stelle würde das Geld über einen Umweg auf das von Dir gewünschte Konto nach und nach überweisen.
Zum Beispiel über eine andere Bank als Dauerauftrag oder einzelne Überweisungen.
Die Auszahlungsquittung solltest Du mehrfach kopieren um sie bei anderen Banken vorlegen zu können. Gründe für die Auszahlung können Strafzinsen, Corona oder sonstwas sein.