Hausbank verweigert hohe Bareinzahlung obwohl BaFin-konforme legitime Herkunftsnachweise vorliegen?

2 Antworten

Bei Geldwäscheverdacht muß die Bank eine Bareinzahlung ablehnen. Das ist schon mal klar.

Die Beschränkung der Gültigkeit von Belegen ist natürlich hier ungewöhnlich.

Wenn Du nach Zwangsmöglichkeiten fragst, dann sei daran erinnert, dass die Bank eine Geschäftsverbindung jederzeit ohne Angabe von Gründen beenden darf.

Eine Kontokündigung würde Deine Position drastisch verschlechtern da Du dann künftig eine Dir völlig fremde Bank von der "Sauberkeit" des Geldes überzeugen mußt.

Verhandeln wäre die bessere Idee.

Manch einer weint da vergangenen Zeiten hinterher. Wer vor 20 Jahren bei einer Bank in der Schweiz, Österreich, Liechtenstein oder Luxemburg mit einer Tüte Bargeld erschien wurde nicht gefragt, woher das Geld kommt, sondern wo man es hin tun soll, also wie und worin anlegen.


airborne 
Beitragsersteller
 07.09.2024, 14:41

Verhandeln bis zur Ebene der Filialleitung hat hier leider nichts gebracht. Es wird der Eindruck vermittelt, dass die Filialleitungen keine Entscheidungsbefugnisse haben die Bankinternen Richtlinien bzgl. Anerkennung auch älterer BaFin-konformer Nachweise als 3 Monate aufgrund eigener sorgfältiger Prüfung zu ermöglichen. Das mag ja auch so sein. Was auf "höheren Hierarchieebenen" der Bank hier für mich ggf. noch verhandelbar ist wird sich zeigen.

Auf jeden Fall sehe ich hier eine Lücke in der Verbracherschutzgesetzgebung, wenn denn wirklich kein Mechanismus existieren sollte, z.B. wenn man selber die BaFin mit seinen Nachweisen von der Legalität des Bargelds überzeugen kann, die Bank dann zur Annahme zu verpflichten. Es soll doch darum gehen illegales Schwarzgeld zu identifizieren und nicht darum die Einzahlung legalen Bargelds zu verhindern weil die Bank vielleicht keine Lust hat Einzelfälle näher zu prüfen...

Ja, die Bank kann beliebige interne Regeln benutzen.

Ich an Deiner Stelle würde das Geld über einen Umweg auf das von Dir gewünschte Konto nach und nach überweisen.

Zum Beispiel über eine andere Bank als Dauerauftrag oder einzelne Überweisungen.

Die Auszahlungsquittung solltest Du mehrfach kopieren um sie bei anderen Banken vorlegen zu können. Gründe für die Auszahlung können Strafzinsen, Corona oder sonstwas sein.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung