Handel mit gebrauchte Ware, Welches Gewerbe, Handel mit privat, Kauf und Verkauf mit Privat?
Hallo alle zusammen! Ich melde mich bei euch um Rat zu holen.
Mein bester Freund ich sind im Bau unterwegs und kommen recht viel rum in Deutschland. Wir haben uns nebenbei zum Hobby gemacht, Dinge die wir auf unseren Reisen erworben haben, weiter zu verkaufen. Es hat sich über die Monate eine gewisse Professionalität herausgestellt. Wir kaufen gezielt gebrauchte Ware ein und verkaufen diese.
Nun wurden wir abgemahnt, müssen ein Gewerbe anmelden. Allerdings ist es so, wir beide sind keine Kaumänner und haben keine große Ahnung davon.
Von daher meine Frage an euch, was wäre das sinnvollste für uns?
Unsere aktuelle Vorgehensweise sieht in etwa so aus: Wir kaufen zu 95% von Privatleuten ein (Flohmarkt, eBay, eBay Kleinanzeigen, Nachlässe, Angebote über Facebook), was wir kaufen spielt für uns keine Rolle, solange wir denken es bringt ein Gewinn ein. Wir verkaufen zu 100% an private Leute.
Mir wurde schon gesagt eine GbR wäre das sinnvollste für uns, da hier eine einfache Gewinnüberschussrechnung (Einnahmen weniger Ausgaben) gemacht werden muss und nichts Aufwendiges.
Stimmt das? Oder ist eine andere Form besser?
Das nächste Problem welches uns aufgezeigt wurde ist, dass wir immer von privaten Personen kaufen (60-75% von den Käufen wird bar bezahlt) und somit keine Beläge nachweisen können.
Wie können wir hier vorgehen? Bzw wie machen das die ganzen anderen Antiquitätenhändler oder ähnliche?
Ich möchte ehrlich sein, das war für uns immer eine Art Hobby, und wir möchten nicht wegen jedem „Furz“ zum Finanzamt springen und uns dumm und dämlich reden…
Wir hatten bis zur unserer Abmahnung ca. 6000€ Gewinn erzielt. Wir hatten einige seltene Schallplatten erwischt und auch zwei Roller verkauft…
Vielleicht könnt ihr uns weiterhelfen. Danke
1 Antwort
Da Eure Tätigkeit kein stehendes Gewerbe darstellt, würde ich keinen Gewerbeschein holen, sondern eine Reisegewerbekarte. Die kostet zwar mehr, aber Ihr werdet so nicht Zwangs-Mitglied einer Kammer (IHK oder Handwerkskammer). Falls das Reisegewerbe auch in anderen Ländern stattfinden soll, die internationale Reisegewerbekarte. Immerhin könnt Ihr damit erfolgreich der eventuell entstehenden Meisterpflicht entkommen und auch mal Arbeiten ausführen. Nachfragen was die Reisegewerbekarte kostet bzw. die internationale Variante.
Beim Verkauf der Roller werdet Ihr schnell Meisterpflichtig, wenn ihr auch nur kleine Arbeiten an den Rollern ausführt. Schon der Austausch einen Bowdenzugs führt zur Meisterpflicht.