Hallo habe vor 10 Jahren, eine Immobilie geschenkt bekommen, jetzt wird Sie für ca. 47.000 € in der Türkei verkauft? Was muss ich beachten?

1 Antwort

Der Verkauf ist in Deutschland frei, weil er auch frei wäre, wenn die Immobilie in Deutschland gewesen wäre.

Da es 10 Jahre her ist, wäre auch die Schenkungssteuer verjährt, wenn überhaupt welche angefallen wäre.

Aber was war in den letzten 10 Jahren mit der Immobilie?

Hast Du sie als Urlaubsdomizil genutzt? Oder einem Verwandten kostenlos überlassen?

Nur falls sie vermietet war, könnte in Deutschland der Progressionsvorbehalt gegriffen haben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Elisa29 
Beitragsersteller
 20.12.2019, 14:42

Vielen dank für die antwort.

Ein Verwandter hat die Wohnung kostenlos genutzt und ich wenn ich Urlaub gemacht habe.

Wird meine Bank den Betrag bei Empfang sperren?

Brauch ich ein Kaufvertrag aus der Türkei als Nachweis, falls die Bank nachfragt? Wenn ja, muss ich das auf Deutsch übersetzen?

Muss ich bei der Überweisung aus der Türkei als Verwendungszweck * Verkauf von Immobilie* oder dergleichen angeben?

Muss ich die Überweisung bei der kostenlosen Meldebehörde hotline melden?

wfwbinder  20.12.2019, 15:07
@Elisa29

Die Überweisung muss bei der Bundesbank angemeldet werden, ausser es kommt von einem Konto, was auf Deinem Namen lautet.

Falls die Bank wirklich fragen sollte, kannst Du den Kaufvertrag vorlegen. Wenn die eine Übersetzung brauchen, sollen sie sich eine anfertigen lassen.

Ja, als Überweisungsgrund" Transfer Immobilienverkauf" wäre schon OK.