Antwort
Zahlungsmittelkarten sind personengebunden und in keinem Fall übertragbar. Selbst mit Vollmacht ist dies nicht rechtmäßig. Quelle: Lothar Wand, Rechtsanwalt des Bundesverbandes deutscher Banken e.V: "Zahlung mittels Debitkarte im kartengestützten Zahlungsverkehr", Köln
Natürlich darf ich auch nicht auf dem Gehweg parken und muss vom Außenspiegel 3,X Meter Abstand zur Fahrbahnmitte wahren. In der Praxis ist die Missachtung von beidem Gang und Gäbe.
@Spezi: Richtig, es funktioniert. Vollkommen falsch, es ist nicht zulässig. Ich finde es etwas fahrlässig, eine Meinung ohne Quellen zu verfassen.