Finderlohn für zurückgegebenen Geldbeutel?
Ich wusste von einem Bekannten, dass er seinen Geldbeutel verloren hat. Diesen fand ich auf einer Parkbank. Ich brachte den Geldbeutel an den Bekannten zurück und habe mitbekommen, dass ziemlich viel Bargeld in dem Geldbeutel war, rund 800 Euro. Außer einem Dankeschön habe ich von dem Bekannten nichts erhalten. Kann ich einen Finderlohn von ihm verlangen?
2 Antworten
Um mal das BGB zu zitieren (§ 971)
"Der Finder kann vom Empfangsberechtigten einen Finderlohn verlangen". D.h. Bis 500 Euro bekommt der Finder 5% alles was drüber ist 3%.
wenn der Besitzer wirklich nicht zahlen will, kannst du dir deinen "Lohn" sogar einklagen!
In deinem Fall ist bestimmt ein Finderlohn zu zahlen. Und wer sich so verhält, der sollte knallhart auf diesen Lohn in Anspruch genommen werden.