Um mal das BGB zu zitieren (§ 971)
"Der Finder kann vom Empfangsberechtigten einen Finderlohn verlangen". D.h. Bis 500 Euro bekommt der Finder 5% alles was drüber ist 3%.
wenn der Besitzer wirklich nicht zahlen will, kannst du dir deinen "Lohn" sogar einklagen!