Die zahlt ganz klar. Ich weiß von einem Fall, da ist ein Kind in das Holzgaragentor des Vermieters derart hineingefahren, dass es einen großen Schaden nahm. Die Haftpflichtversicherung des Vaters hat diesen Schaden anstandslos gezahlt.
Sicher gehen die Kinder vor, so dass du schon deshlab solange kein Erbe bist. Wenn die allerdings ausschlagen, kann die Erbschaft dir zufallen. Aber dann hast du immer noch ausreichend Zeit, dass du deinerseits ausschlägst.
Solche Klauseln dienen, soviel ich weiß, nur der Entlastung des Mieters, dem dadurch eingeräumt wird, vorzeitig aus dem Mietvertrag auszusteigen. Wenn der das aber nicht will, sondern ordentlich seine Kündigungsfrist einhält, belasten ihn diese Klauseln überhaupt nicht.
In deinem Fall ist bestimmt ein Finderlohn zu zahlen. Und wer sich so verhält, der sollte knallhart auf diesen Lohn in Anspruch genommen werden.
Ich habe schon davon gehört, dass der Überholende nicht abrupt ausscheren und überholen darf. Wenn er es dennoch tut und er damit einen Auffahrunfall wie von dir geschildert verursacht, trifft ihn sicher die Hauptschuld, wenn nicht sogar die Alleinschuld an dem Unfall.
Fühestens ab 11 Jahre und nur mit Prepaid-Karte, weil dann das Kind eher haushalten lernt mit dem ihm zur Verfügung stehenden Taschengeld.
Soviel ich weiß, müssen auf Abfindungen keine Sozialabgaben entrichtet werden. Da hat broker Recht. Nur wenn die Abfindung eine Vergütungszahlung oder eine Urlaubsabgeltung verdeckt, wäre sie insoweit nicht mehr frei von einer Sozialabgabenverpflichtung.
Soweit ich weiß, braucht jeder Autofahrer eine Kfz-Haftpflichtversicherung, aber nicht unbedingt eine Vollkaskoversicherung. Sie ist aber bei einem neuen Auto ratsam und springt ein für den Eigenschaden, wenn der Versicherungsnehmer selbst schuld ist an dem Unfall oder der Verantwortliche die Schuld bestreitet. Die Kfz-Haftpflichtversicherung tritt ein für den Schaden eines anderen, wenn ich also bei ihm selbst den Unfall verursacht habe.