Erfahre ich es, wenn meine Bank einen Dauerauftrag mangels Deckung nicht ausführt?
Oder besteht hier keine Info-Pflicht, weil bei Dauerauftragserteilung bereits drauf hingewiesen wird, daß Kontodeckung erforderlich ist zur Ausführung?
1 Antwort
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Genauso ist es, wie du vermutest - du bist voll geschäftsfähig und selbst für deine Finanzangelegenheiten verantwortlich - die Bank wird dich eigentlich nur dann informieren, wenn sie womöglich für ihre "Leistungen" noch Gebühren haben will.
Man kann also nur empfehlen, seine Kontodeckung genau im Auge zu behalten. In der Regel schickt dir der Zahlungsempfänger eine Mahnung, wenn er sein Geld nicht bekommen hat, und spätestens dann sollte es bei dir klick machen.