Eltern klauen mir Geld vom Sparbuch?

3 Antworten

das ist einfach zu krass und ne richtig miese aktion. kannst du nochmal deinen vater fragen ob der noch weiss wieviel drauf war? alternativ würde ich mal einen termin in der bank machen, da du eine frage hättest und das gern persönlich klären würdest. würde zu dem termin aber deine geburtsurkunde / reisepass mitbringen, weil dir ja ein ausweisdokument fehlt. vor ort sollten die die transaktionen noch nachvollziehen können, gerade wenn es darum geht, wann größere summen geld abgeflossen sind.

wenn du mich fragst, ist das schon diebstahl, wenn sie selbst DEIN dort angespartes geld dort runtergenommen hat. was. kann man also machen? wenn sie dir etwas klaut, könntest du theoretisch von ihr etwas verkaufen, um wieder an dein geld zu kommen, rein rechtlich gesehen dürftest du das natürlich nicht, außerdem gibts dann vermutlich noch hausarrest, wer hat da schon bock drauf.

wichtig wäre erstmal, die summe zu erfahren, um die es geht. und dir von der bank schriftlich nen auszug zu geben, wann wieviel ausgezahlt bzw das sparbuch aufgelöst wurde

Du bist noch nicht volljährig und vermutlich haben Deine Eltern dieses Sparbuch für Dich angelegt. Damit haben Sie auch bs zu Deiner Volljährigkeit die Verfügungsberechtigung über dieses Konto. Selbst Wenn Du Deiner Mutter den Auftrag erteilt hast, Dein Erspartes auf dieses Konto einzuzahlen, ändert das nichts an diesem Sachverhalt. Ziehe daraus die Lehre und verstecke einfach Dein Erspartes; nur so kannst Du vermeiden, dass Deine Mutter Zugriff auf Dein Geld hat. Den Weg zur Bank kannst Du Dir sparen.


BreadGuy 
Beitragsersteller
 15.08.2020, 13:58

Das mach ich jetzt eh schon lange, ich habe da immer mein Geld drauf getan, als ich noch ganz klein war.

Deine Eltern können rein rechtlich bis zu deinem 18. Geburtstag deine Sparbücher und Konten abräumen.


Answer123  16.08.2020, 03:49

Nur, soweit sie es (mittelbar oder unmittelbar) für das Kind verwenden. Dass die Eltern das Geld des Kindes treuhänderisch verwalten, macht sie nicht zu den Eigentümern. Als Kind seine rechtlichen Interessen durchzusetzen, ist aber faktisch kaum möglich.

Ich verweise an dieser Stelle aber mal auf die §§ 1642 ff. BGB. Die Voraussetzungen des § 1649 Abs. 2 BGB sehe ich hier nicht erfüllt.

BreadGuy 
Beitragsersteller
 15.08.2020, 13:59

Ok, blöd gelaufen😶