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1 Antwort

Auf keine Fall irgendetwas zahlen.

Erst wenn ein sog. gerichtlicher Mahnbescheid kommt, Widerspruch bei Gericht einlegen. Das wir aber nie passieren, denn der Gläubiger muss dann die Rechtmäßigkeit seiner Forderung nachweisen, und das kann er nicht.

Inkassounternehmen etc. ist alles nur Angstmache.

Außerdem ist eine Strafanzeige wegen Internetbetrugs nicht verkehrt. Im Impressum der Homepage findest du den Sitz der Firma - voraussichtlich irgendwo in Übersee.