Antwort
Wenn eine Klage vor fristende eingereicht wird, wird diese i.d.R. Unterbrochen. Wobei ich mich frage, woher die 3 Monate kommen. Meines Wissens nach verfallen Geld Forderungen erst nach 3 Jahren zum Jahresende. Grundsätzlich macht es auf jeden Fall sinn, schriftlich anzumahnen, per Einschreiben. Dann hast du was in der Hand.
Er darf auf jeden Fall nicht mehr einbehalten als du ihm schuldest. Ich würde hier aber einen Anwalt empfehlen. Die haben solche Fälle sicher öfter.