Hallo zusammen
ich möchte zum Ende des Monats mein Sparkassenkonto auflösen. Ich habe nun ein kostenloses Konto bei einer anderen Bank (Internet-Bank) und möchte mir ab sofort die Kontoführungsgebühren der Sparkasse sparen.
Jetzt war ich letzte Woche da, und wollte das Konto auflösen, da erzählte man mir doch eiskalt, ohne die Angabe meiner neuen Bankverbindung sei dies nicht möglich (es könnten ja noch Kontoführungsgebühren anfallen).
Ich bin erst einmal unverrichteter Dinge gegangen, weil ich mich nicht unwissend mit der Sparkasse anlegen wollte.
Aber mir dreht sich der Magen um bei dem Gedanken meine neue Bankverbindung einer Bank anzugeben, mit der ich danach nichts mehr am Hut habe.
Gerade in den Zeiten, wo es mit dem Datenschutz doch nicht mehr so genau genommen wird, man mit Werbung überflutet wird und zu jedem Bürger soviel Daten gespeichert werden wie nur möglich habe ich keine Lust auf diese Überwachung.
Meine Frage ist nun: Bin ich verpflichtet meine neue Bankverbindung bei Auflösung meines Kontos bei der Sparkasse anzugeben? Wenn dem nicht so ist, bitte ich um einen entsprechenden "Gesetztestext" mit Quellenangabe, den ich der Bank dann vorlegen kann.
Denn ich frage mich: was macht die Bank wenn ich auswandere? Oder gar kein eigenen Konto besitze?
viele Grüße
Sabine