B196 beantragt, aber A Klasse bekommen?
Hallo Zusammen,
Ich habe mich für einen A Klasse Führerschein mich Angemeldet!
Aber durch Corona ,waren die Fahrschulen lange gesperrt !
Darauf habe ich mich doch für einen B196 entschieden wegen Finanziell Gründen!
Nachdem ich vom der Fahrschule, die Bestätigungen den B196 erhalten hab, holte ich meinen Neuen Führerschein beim Tüv ab!
Jetzt steht aber Auf der Vorderseite auf Punkt 9: AM/A1/A2/A/B/L------>Rückseite beim Punkt10: A*
Beim Punkt 14.(10) steht das Datum an dem ich den Führerschein erhalten hab
Sonst stehen keine Andere Zahlen& Zeichen in den Anderen Spalten drin!
Darf ich jetzt Legal Motorrad fahren?Wer kann es heraus finden? Ein Motorrad Händler meinte das dass ein Geschenk ist und ich Still Schweigend sein soll!
Ob es Moralisch korrekt ist ,wäre eine Andere Frage!
Danke für eure Mithilfe
1 Antwort
der führerschein ist offensichtlich falsch gedruckt. du erfüllst nicht die voraussetzungen, dass dir eine klasse a erteilt wird, da du die befähigung (prüfungen!) nicht nachgewiesen hast.(§15 abs. 1 fahrerlaubnisverordnung: befähigung (für eine klasse) in theoretischer und praktischer prüfung nachweisen")
der führerschein hätte dir beim tüv gar nicht ausgehändigt werden dürfen oder es wurde der falsche führerschein (der alte führerschein für die klasse a, der ja bei antragstellung schon für dich bestellt worden war), ausgehändigt, wo auch immer der führerschein mit der b196 ist? (§22 abs. 4 fahrerlaubnisverordnung: "wenn die prüfung bestanden ist")
sprich: nein, du darfst NICHT motorräder der klasse a fahren! (du hast die befähigung nicht nachgewiesen)
sobald die behörde sich deinen fall noch einmal aufruft (es erfolgen rückmeldungen vom tüv an die führerscheinstelle), wird es auffallen, dass du gerade mit dem falschen führerschein durch die gegend fährst, weil der dir beim tüv ausgehändigt wurde.
der führerschein muss dann eingezogen werden, du bekommst also entsprechend post. fährst du dann weiter mit klasse a durch die gegend, ist das fahren ohne fahrerlaubnis (straftat). auch wenn du einen führerschein vorlegst, auf dem die klasse a steht, würde sich das dann nicht mit den gespeicherten daten zu dir im zentralen fahrerlaubnisregister beim kraftfahrtbundesamt decken. diese daten werden beispielsweise auch bei polizeikontrollen abgefragt.
ich weiss nicht, ob du dieses risiko eingehen willst? denke auch daran, solltest du diesen führerschein jemals verlieren, musst du einen neuen beantragen. es ist sehr unwahrscheinlich, dass in der führerscheinstelle menschen sitzen, die deine akte mehrmals aufrufen und jedes mal auf beiden augen blind sind.
abschliessend ist zu sagen, dass du nicht dran schuld bist, dass das, was dir ausgehändigt wurde, falsch ist. aber du wirst ja selber wissen, dass du die klasse a nicht gemacht hast und sie deshalb nicht nutzen darfst.
menschlich gesehen würde ich mir aber übrigens auch denken "sind sie selber schuld".
ergänzend noch ein paar paragraphen:
§22 abs. 3: "Liegen alle Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrerlaubnis vor, hat die Fahrerlaubnisbehörde den Führerschein ausfertigen zu lassen und auszuhändigen"
--> hier liegen die voraussetzungen ja nicht vor,da du die befähigung nicht nachgewiesen hast, es wurde aber trotzdem ein führerschein entsprechend ausgehändigt. fehler der behörde
+
§4 abs. 1 satz 1 fahrerlaubnisverordnung: "Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis."
--> hier auch wieder getrennt betrachten: das eine ist der führerschein (falsch gedruckt), das andere ist die fahrerlaubnis für eine klasse. hier hast du die b196 nachgewiesen, nicht die bestanden prüfungen für die klasse a, also fehlt es schon an diesen voraussetzungen.
+
abs. 2 satz 1:"Die Fahrerlaubnis ist durch eine gültige amtliche Bescheinigung (Führerschein) nachzuweisen."
--> ist jetzt die frage, ob dieser führerschein überhaupt gültig ist. also klar, er sieht gültig aus, aber was eigentlich dahinter steckt, ist falsch.
wie gesagt, wäre dein risiko, ob und wie lange das gut geht. ich hoffe, ich konnte dir etwas weiterhelfen
ich kann vielleicht aus meiner berufspraxis noch erzählen:
jemand wollte das erste mal einen führerschein machen. nun hat eine mitarbeiterin bei uns hat aus versehen einen führerschein so bestellt, dass der direkt zu der person nach hause geschickt wurde, statt zu uns in die führerscheinstelle gekommen und dann zum tüv zu gehen. wir haben die person dann angeschrieben, dass sie den führerschein zurückgeben möchte.
der junge herr war ganz verunsichert, warum er plötzlich einen führerschein in der post hatte und hat sich auch nicht getraut, zu fahren. man weiss ja auch, dass man nicht fahren darf, wenn man nichts bestanden hat. wir haben ihm in diesem zusammenhang mitgeteilt, dass der führerschein nicht gültig ist. hätte er den führerschein nicht wieder zurückgeschickt, hätten wir das offiziell anordnen müssen, das wäre dann ein sehr formelles schreiben gewesen, aber so konnten wir das einvernehmlich lösen.