Ausbildung zum Trader - kann man Kosten dafür und Kosten/Gebühren für Broker/Webinare/Schulungen etc. (nachweislich) von der Steuer absetzen?

2 Antworten

Was spräche dagegen?


Trudel 
Beitragsersteller
 24.09.2017, 16:36

Sind ja sicher keine Werbungskosten, da es ja nichts mit Beruf /Arbeitnehmer zu tun hat. Also als was /wo absetzen? Muss man (Frau) sich dafür Selbständig/Freiberufler machen, da ich "Hausfrau"/ohne Einkommen bin und mir somit ein Standbein aufbauen möchte. 

Impact  24.09.2017, 17:03
@Trudel

"Muss man (Frau) sich dafür Selbständig/Freiberufler machen" - muss man nicht - dann braucht man aber die Kurse etc. nicht. 

Da Du das aber vorhast, sind es vorweggenommene Betriebsausgaben (ergibt dann wohl einen Verlust bei der entsprechenden Einkunftsart). 

Bei welcherEinkunftsart willst Du es denn abziehen?

Wenn es um Deine eigenen Trades geht der Tipp, bei den Einkünften aus Kapitalvermögen geht es nicht, die sind mit dem Sparerfreibetrag gedeckelt.

Da musst Du dann in die Sonderausgaben ausweichen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986