Aufhebung einer Betreuung und des Einwilligungsvorbehaltes bei der Bank, wie gehe ich nun vor?
Ich habe vor über einem halben Jahr ein Gerichtsbrief über die Aufhebung der Betreuung bei der Bank eingereicht der Betreuer hat die Aufhebung auch schriftlich und persönlich bestätigt, nun komme ich aber noch immer nicht an mein Konto weil die Bank weder Kontoauszüge, noch eine Karte (alte abgelaufen) schickt. Sie wollen den Einwilligungsvorbehalt einfach nicht annehmen, was kann ich tun um an mein Konto zu gelangen ist das nicht strafbar? Angeblich brauchen sie noch etwas vom ehemaligem Betreuer dabei dachte ich der Gerichtsbrief steht vor dem Betreuer der bereits zu gestimmt hat.
Bitte um Rat ich muss unbedingt an mein Konto es hängt vieles davon ab !
1 Antwort
Ist die Betreuung denn durch Gericht nach Ablauf der 5 Jahre aufgehoben worden oder früher unter Einwilligungsvorbehalt des Betreuers?
In letzterem Fall muss natürlich alles in rechtlich einwandfreier Form bei der Bank vorliegen. Einfache Kopieen dürften da nicht reichen. Der Betreuer muss das gegenüber der Bank bestätigen und die gerichtliche Aufhebung muss auch als Original vorliegen.
Also alle mitnehmen und zur Bank gehen und besprechen. Wenn was fehlt nachreichen.