Aufhebung einer Betreuung und des Einwilligungsvorbehaltes bei der Bank, wie gehe ich nun vor?

1 Antwort

Ist die Betreuung denn durch Gericht nach Ablauf der 5 Jahre aufgehoben worden oder früher unter Einwilligungsvorbehalt des Betreuers?

In letzterem Fall muss natürlich alles in rechtlich einwandfreier Form bei der Bank vorliegen. Einfache Kopieen dürften da nicht reichen. Der Betreuer muss das gegenüber der Bank bestätigen und die gerichtliche Aufhebung muss auch als Original vorliegen.

Also alle mitnehmen und zur Bank gehen und besprechen. Wenn was fehlt nachreichen.