Diese Dreiecksbeziehungen bei einem Onlinekauf sind schon manchmal nicht ganz einfach. Hatte da auch einmal ein kleines Problem mit Klarna, weil eine Rücksendung bei Hermes untergegangen ist und ich mich da nicht mehr groß gekümmert habe. Grundsätzlich ist es immer am Besten, dass mein gleich in irgendeiner Form reagiert, sobald eine Mahnung kommt. Im Zweifel dann auch bezahlen, bis dann letztendlich alles geklärt ist. Dann erhält man auch das Geld wieder zurück, sofern man unberechtigterweise bezahlt hat. Eine fundierte Rechtsmeinung dazu kann ich leider nicht bieten.
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Würde natürlich auch den Schaden erst einmal bei der Polizei melden und dann meine Hausratversicherung überprüfen. Wobei diese wahrscheinlich nicht greift wenn der Zusatz Fahrradschutz nicht mit abgeschlossen wurde. Wäre aber zumindest für die Zukunft überlegenswert, sollte das Fahrrad noch einen hohen Wert haben.
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Wie es oft so ist wird da bei manchen Versicherungen von Fall zu Fall entschieden und dabei werden verschiedene Kriterien mit einbezogen. Das Kleingedruckte im Vertrag ist oftmals das Salz in der Suppe.
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