Anzeigepflicht gegenüber Klarna, trotz sofortiger Retour der Ware an Online-Händler?

Bereits einen Tag nach Empfang der Ware vom Online-Händler am 24.07.2020, haben wir diese wegen Mängel an Floryday am 25.07.2020 zurückgesendet.

Somit war der Vorgang für uns abgeschlossen. Aber nicht für den Bezahldienstleister Klarna, aber dass wussten wir zu dem Zeitpunkt aber noch nicht.

Denn die schickten uns einfach eine Rechnung, dann eine Mahnung am 06.10.2020, und sind nun letztendlich bei dem im Internet viel zitierten Inkasso Unternehmen CEOE gelandet. Wie gesagt, mit dem Retour der Ware war die Rechnung von Klarna gegenstandslos. Und wozu was bezahlen, wenn man es 1 Tag nach Erhalt wieder zurücksendet.

Und Klarna schrieb in seinen Rechnungen, dass wir bei Problemen uns an den Online-Händler wenden sollten.

Aber wir sahen in der Rücksendung der Ware kein Problem! Wir haben die mangelhafte Ware nach Erhalt einen Tag später an den Absender zurückgesendet (Sendungsnummer liegt vor). Leider legte Floryday kein Retourschein im Paket bei.

Jetzt erst, nach intensiver Internetrecherche, ist uns folgendes bewusst geworden, dass man diese Retour gegenüber Klarna hätte mitteilen sollen. Woher hätte wir dies wissen müssen?!

Warum weiß Klarna nichts vom Retour der Ware an den Online-Händler Floryday? Stehen denn Geschäftspartnern normalerweise nicht in Kontakt?
D.h. Floryday zeigt gegenüber Klarna an, dass sie die Ware retour bekommen hat. Oder Klarna fragt beim Online-Händler nach, ob die Rechnung (vor Versendung) wirklich noch valide ist. Haben die denn untereinander keine Anzeigepflicht? 

Und nun zur eigentlichen Frage:
Da wir über diese zusätzliche Anzeigepflicht der Retour gegenüber Klarna in keinster Weise aufgeklärt wurden, ist damit der Vertrag sogar zwischen Uns und Klarna nicht gegenstandslos? Also null und nichtig? Bzw. wird dies sogar seitens Klarna billigend in Kauf genommen, dass der Kunde von der Anzeigepflicht gegenüber Klarna gar nichts weiß (Kleingedruckte), um somit weiter Rechnungen zusammen dem Inkasso-Internehmen CEOE drucken zu können?

Vielleicht hat jemand hier eine fundierte Rechtsmeinung (interessiert mich einfach, könnte ja auch für andere interessant sein, die mit Klarna und CEOE zu tun haben).
Danke im Voraus.

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Diese Dreiecksbeziehungen bei einem Onlinekauf sind schon manchmal nicht ganz einfach. Hatte da auch einmal ein kleines Problem mit Klarna, weil eine Rücksendung bei Hermes untergegangen ist und ich mich da nicht mehr groß gekümmert habe. Grundsätzlich ist es immer am Besten, dass mein gleich in irgendeiner Form reagiert, sobald eine Mahnung kommt. Im Zweifel dann auch bezahlen, bis dann letztendlich alles geklärt ist. Dann erhält man auch das Geld wieder zurück, sofern man unberechtigterweise bezahlt hat. Eine fundierte Rechtsmeinung dazu kann ich leider nicht bieten.

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Würde natürlich auch den Schaden erst einmal bei der Polizei melden und dann meine Hausratversicherung überprüfen. Wobei diese wahrscheinlich nicht greift wenn der Zusatz Fahrradschutz nicht mit abgeschlossen wurde. Wäre aber zumindest für die Zukunft überlegenswert, sollte das Fahrrad noch einen hohen Wert haben.

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