Aktienfonds lastschrift zurückziehen?
Guden Leude.
Ich bin von meinem Bankberater schlecht, oder gut (je nach Blickwinkel) beraten worden.
Und zwar habe ich in einen aktiv gemanagten Aktienfonds den ich seit 20 Jahren besitze (aktien vor 2009 bis 100k Steuerfrei) nochmal 4k (per lastschrift) obendraufgelegt.
Aber der ist ja viel zu teuer und nicht besser als als ein MscI world etf. Dort würde ich mein Geld lieber sehen.
Kann ich die Lastschrift einfach zurückziehen, oder wird aufgrund des "first in first out" Prinzips meine guten alten (steuerfreien) Aktien verkauft?
Hat da jemand Ahnung wie das abläuft?
Danke schonmal im voraus.
Grüße
Roberto
2 Antworten
Wenn du die Lastschrift zurückbuchen lässt, schuldest du der Bank weiterhin die 4k. Die werden die dann anderweitig bei dir einfordern, zuzüglich Gebühren versteht sich. Das sie die Anteile verkaufen, kann ich mir nicht vorstellen. Bei einem Verkauf werden gem. FiFo aber in jedem Fall die ältesten Anteile verkauft. Das hättest du dir besser überlegt, bevor du den Auftrag erteilt hast.
Kurze Antwort: Nein, außerdem ist Deine Frage widersprüchlich.
Lange Antwort:
Der Auftrag wurde verbindlich erteilt. Die Lastschrift selbst wird daran nichts ändern. Sie ist nur das Mittel zum Einzug der Kosten für den Kauf. Wenn, dann müsstest Du die Kauftransaktion stornieren, aber das ist nach Übermittlung an die KVG nicht mehr möglich - in Deinem Fall scheint der Kauf ja sogar schon ausgeführt und abgerechnet worden zu sein.
Du kannst nun einfach die entsprechende Position übver 4 kEUR wieder verkaufen.
Wertveränderungen an Altbestand bis incl. 2017 sind steuerfrei. Wertveränderungen von Altbestand ab 2018 sind bis zu max. 100 kEUR (insgesamt pro Anleger) steuerfrei. Bei einer Rendite von 6% p.a. wären das also ca. 42% Wertzuwachs bis Ende 2023. Du hättest daher Ende 2017 einen Fondsbestand in Altanteilen von vor 2009 von ca. 239 kEUR haben müssen, um an diese Grenze zu kommen. Bedenke, es geht nur um den Wertzuwachs, der steuerfrei ist.
Wenn Du die 100 kEUR Gewinn aus Altanteilen schon erreicht hast, ist ein früherer Verkauf der Altanteile sogar besser, da zukünftige Wertsteigerungen ja ohnehin zu versteuern sind. Du gehst davon aus, dass ein ETF auf den MSCI World besser laufen wird als Dein Altfonds, also müsstest Du in diesem Fall eher zügig umschichten, denn eine Besteuerung erfolgt ohnehin, die Wertsteigerung im Altfonds ist jedoch schlechter.
Wenn Du die 100 kEUR nicht erreicht hast, solltest Du die Schere zwischen der Performance des Altfonds (steuerfrei bis 100 kEUR Gewinn) und dem MSCI World (70% nach Teilfreistellung des Gewinns sind zu versteuern) abschätzen. Wie viele Jahre sind erforderlich, um die 100 kEUR Gewinn zu erreichen? Wenn das so ein hübscher Deka-Fonds ist, der unterirdische Performance zeigt und hohe Gebühren verlangt, dann ist die Frage nach Altbestand irrelevant. Es gilt zu wechseln.
Wenn die Anzahl der Jahre, die für die Erreichung von 100 kEUR Gewinn im underperformenden Altbestand mehr als 10-15 beträgt, so gehe ich davon aus, dass sich auch ein Wechsel lohnen dürfte. Bedenke, dass Du bei guter Nutzung des Sparerpauschbetrags von 1.000 EUR p.a. mit Aktienfonds über 1.400 EUR Gewinn im Jahr steuerfrei erreichen kannst. Bei einer Ausschüttung von 3% p.a. entspricht das einem Fondsvolumen von ca. 47.600 EUR. Ausschüttungen wären also steuerfrei. Wertzuwächse sind bei Verkauf zu versteuern.
Bei thesaurierenden Fonds kann man durch Verkäufe und wieder Käufe auch Gewinne materialisieren, um die 1.000 EUR p.a. auszuschöpfen - vorausgesetzt, man zahlt keine Ausgabeaufschläge auf die Fondskäufe, ansonsten füttert man die Bank.
Rechne die Optionen durch.
Und beim nächsten Mal: kaufe nicht einfach eine Position auf Anraten des Beraters, sondern überdenke das nochmals.