Abgeschlossenes Notebook in Bibliothek gestohlen – zahlt Hausratversicherung?
Das Notebook einer Freundin wurde in der Uni-Bibliothek gestohlen. Sie hat es mit einem Notebook-Schloss an ein extra dafür vorgesehenes Teil „gekettet“. Sie hat den Arbeitsplatz nur für zehn Minuten verlassen. Zahlt die Hausratversicherung?
1 Antwort
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Nein, der "einfache Diebstahl" von Fahrrädern kann in die HR eingeschlossen werden, für Notebooks muß Einbruch-Diebstahl vorliegen.
Versicherungsschutz wäre nicht einmal bei Vorhandensein einer speziellen "Elektronikversicherung für mobile Geräte! gegeben.