Ab wann ist es eine Bedrohung oder Nötigung?

1 Antwort

Die Bedrohungen und Nötigungen müssen höchstpersönlich gemeint sein. Man muss persönlich Morddrohungen etc. placiert haben. Diese müssen eindeutig sein.

Ist die Drohung allgemein gehalten (Grund: Mitglied einer politischen Gruppe), so ist diese nicht als persönlich anzusehen.

Denn es ist schwierig, frei geäußerte Meinungen von rechtlichen Drohungen zu trennen. Denn im Spiegel steht die freie Meinungsäußerung, die durch das Grundgesetz geschützt ist.

Werden Drohungen und Beleidigungen im Rahmen einer Casting-Show geäußert, dann kann dies unter Kunst fallen. In der Kunst ist vieles erlaubt.

E-Mails sind aber in der Regel persönlich gerichtet, also verwertbar.

Werden Drohungen in sozialen Medien ausgesprochen, dann muss man vorsichtig sein. Es könnte jemand einen Account gehackt haben und diesen für Drohungen missbraucht haben. Nur wenn sie eindeutig zuordbar sind, kann man diese für entsprechende Klagen verwenden.

Vorsicht: Bei Facebook kann man aber entsprechend negative Posts blockieren. Dann entfällt der Klageweg.


Gobi91 
Beitragsersteller
 24.06.2021, 00:57

Mal ein Beispiel man kann also zu jemanden indirekt sagen: " ich f*cke Personen die eine großes Maul haben und boxe sie k.o!"

??

Gobi91 
Beitragsersteller
 24.06.2021, 00:54

Meine Antwort war ja direkt zur Person allerdings wie würdest du den Text von mir auswerten? Persönlich?ja. Aber eher eine Ermahnung und ohne Beleidigung... Kann das Trotzdem Konsequenzen für mich haben ?

Und ja dieser hat mir direkt diese Nachricht gesendet und die Beleidigungen und Drohungen und auch direkt geduzt